Bistum Aachen: Gottesdienste an Weihnachten

Katholiken im Bistum Aachen können Weihnachtsgottesdienste unter Corona-Auflagen besuchen. Die Diözese teilte am Donnerstag mit, sie halte trotz des bundesweiten harten Lockdowns an Präsenzgottesdiensten fest.

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Katholiken im Bistum Aachen können Weihnachtsgottesdienste unter Corona-Auflagen besuchen. Die Diözese teilte am Donnerstag mit, sie halte trotz des bundesweiten harten Lockdowns an Präsenzgottesdiensten fest. “Unser Auftrag ist, bei den Menschen zu sein”, erklärte Generalvikar Andreas Frick. “Wir feiern die Geburt Jesu Christi als großes Hoffnungszeichen für alle Zeiten, Jahr für Jahr, durch alle Krisen der Menschheit und deshalb auch in diesem Jahr.”

Gottesdienste auch in Münster und Paderborn

Die evangelischen Kirchen in Westfalen und Lippe hatten ihren Gemeinden in den Vortagen geraten, Gottesdienste bis zum 10. Januar abzusagen – auch Feiern im Freien. Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) hingegen überlässt es den Verantwortlichen vor Ort, ob sie öffentliche Feiern zu Weihnachten anbieten. “Es gibt nicht den einen, den einzig richtigen Weg”, erklärte Präses Manfred Rekowski. Auch die katholischen Bistümer Münster und Paderborn wollen wie Aachen an Präsenzgottesdiensten festhalten. Sie machten auf die strenger gefassten Vorgaben aufmerksam, die öffentliche Feiern möglich machen.

Die Gesundheit der Menschen zu schützen, sei ein zentrales Ziel der Verantwortlichen vor Ort, erklärte das Bistum Münster. “Niemand handelt hier fahrlässig”, hieß es. Das Erzbistum Paderborn betonte, die Sicherheit der Teilnehmenden stünde bei allen Angeboten im Vordergrund. Besucher würden sich eigenverantwortlich anmelden. Alternativ verwies die Erzdiözese auf Online- und Hausgottesdienste.

Infektionsgeschehen dramatisch hoch

Im Bistum Essen sollen Gottesdienste vorerst nur an Sonn- und Feiertagen stattfinden – und auch am Heiligen Abend. Generalvikar Klaus Pfeffer sprach im Kölner Online-Portal domradio.de von einem “Dilemma”. Einerseits sei das Infektionsgeschehen dramatisch hoch, andererseits hätten die Feiern für manche Menschen eine existenzielle Bedeutung. Gemeinden dürften selbst entscheiden, Gottesdienste abzusagen.

Laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind öffentliche Gottesdienste mit Auflagen grundsätzlich möglich. Nach wie vor gelten der Mindestabstand und die Maskenpflicht auch am Platz. Zudem muss das Ordnungsamt informiert werden und die Gemeinde darf nicht singen. Über Gottesdienstauflagen in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 wird derzeit noch beraten.

kna