Ein Pressetermin des Erzbistums Köln zum Thema Missbrauchsaufarbeitung ist auf Kritik des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) gestoßen.
Düsseldorf – Ein Pressetermin des Erzbistums Köln zum Thema Missbrauchsaufarbeitung ist auf Kritik des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) gestoßen. Der Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Frank Stach, wandte sich am Mittwoch in Düsseldorf gegen die Aufforderung an rund zehn Journalisten, bei einem Hintergrundgespräch eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Das mache eine berechtigte Berichterstattung unmöglich und erwecke den Eindruck, „man wolle etwas verschleiern“.
Die Erzdiözese wollte bei der Veranstaltung Einblick in ein bislang nicht zur Veröffentlichung freigegebenes Rechtsgutachten über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen geben und dabei erläutern, wo es methodische Mängel sieht. Das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) sollte mit geschwärzten Namen und Orten vorgelegt werden. Mit Unterschrift sollten sich die Medienvertreter dazu verpflichten, nicht über Tathergänge, Täter oder benannte Verantwortungsträger zu berichten. Dies lehnten sie ab. Daraufhin wurde die Veranstaltung unterbrochen und ein neues Pressegespräch unter veränderten Bedingungen in Aussicht gestellt.
„Schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen“ als Maulkorb
Zum Alltagsgeschäft von Journalisten gehöre es, dass nicht jede vertrauliche Information zur Veröffentlichung bestimmt sei, so Stach. Aber „schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen“ in einem solchen Umfang seien für sie vollkommen unüblich. Das komme „einem Maulkorb“ für die Kollegen und Kolleginnen gleich. Dies sei nicht hinzunehmen. Bei diesen Verboten frage man sich, über was dann noch berichtet werden dürfe und warum das Bistum überhaupt eingeladen habe. Die Reaktion der Journalisten, die Unterschrift zu verweigern, „war die einzig mögliche“, betonte Stach.
Kritik übte auch Joachim Frank, Vorsitzender der Gesellschaft Katholischer Publizisten. Es leuchte ihm nicht ein ein, „warum die presserechtlichen und standesethischen Standards nicht ausreichen sollten“. Die „Vertraulichkeit“ so weit auszudehnen, „dass am Ende nur mehr die angeblichen, vom Erzbistum hinlänglich geltend gemachten ‚methodischen Mängel‘ des WSW-Gutachtens Gegenstand der Berichterstattung sein könnten, halte ich jedenfalls für nicht akzeptabel.“ Er habe zudem deutlich gemacht, dass er eine Auswahl einzelner Journalisten zu solch einem Termin für fragwürdig halte
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte vor zwei Monaten entschieden, das WSW-Gutachten wegen „methodischer Mängel“ nicht zu veröffentlichen, was inner- und außerhalb der Kirche auf Kritik gestoßen war. Der Kölner Strafrechtler Björn Gercke soll bis März ein neues Gutachten vorlegen. Das Pressegespräch sollte dazu dienen, die Gründe für den Gutachter-Wechsel näher zu erläutern.