Bochumer Kaplan leitete verbotene Gebetsstunde

Ein katholischer Kaplan aus Bochum hat eine wegen Missachtung von Corona-Regeln aufgelöste Gebetsstunde in Papenburg-Aschendorf (Landkreis Emsland) geleitet.
Polizeiin katholischer Kaplan aus Bochum hat eine wegen Missachtung von Corona-Regeln aufgelöste Gebetsstunde in Papenburg-Aschendorf (Landkreis Emsland) geleitet. Die Identität des Geistlichen, der zunächst vor den Beamten geflohen sein soll, sei geklärt, teilte die Polizei am Freitag in Lingen mit. Angehörige einer Teilnehmerin hätten am Morgen die Personalien übermittelt. Der Kaplan habe ausrichten lassen, dass er entgegen der Polizeiangaben nicht geflohen sei. Vielmehr habe er sich bei ihrem Eintreffen in ein anderes Zimmer in dem Privathaus begeben und auf sie gewartet. Sie seien dann aber nicht gekommen.

(Symbolfoto: Ingo Kramarek/Pixabay)

Ein katholischer Kaplan aus Bochum hat eine wegen Missachtung von Corona-Regeln aufgelöste Gebetsstunde in Papenburg-Aschendorf (Landkreis Emsland) geleitet. Die Identität des Geistlichen, der zunächst vor den Beamten geflohen sein soll, sei geklärt, teilte die Polizei am Freitag in Lingen mit. Angehörige einer Teilnehmerin hätten am Morgen die Personalien übermittelt. Der Kaplan habe ausrichten lassen, dass er entgegen der Polizeiangaben nicht geflohen sei. Vielmehr habe er sich bei ihrem Eintreffen in ein anderes Zimmer in dem Privathaus begeben und auf sie gewartet. Sie seien dann aber nicht gekommen.

Religiöse Veranstaltung mit 15 Teilnehmern

Die Polizei geht aber davon aus, dass der Geistliche „das unübersichtliche Getümmel genutzt hat, um sich der Feststellung seiner Personalien zu entziehen“, wie es hieß. Der Mann habe sich in dem Zimmer des Wohnhauses versteckt. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hatte die Polizei am Dienstag die religiöse Veranstaltung mit 15 Teilnehmern im Alter von 53 bis 81 Jahren aufgelöst. Die Gläubigen hätten „eng an eng und ohne Mund-Nasenbedeckung“ beieinander gesessen, heißt es im Polizeibericht. Die Identitäten der übrigen Teilnehmer wurden sofort festgestellt.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben nunmehr ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die weitere Bearbeitung erfolge durch das Ordnungsamt. Bei der nach der Corona-Verordnung unerlaubten Zusammenkunft handele es sich nicht um ein Strafvergehen, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Den Teilnehmern droht ein Bußgeld. Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften war es in den vergangenen Wochen häufiger zu Verstößen gegen die Corona-Verordnungen gekommen.

kna