OVG: Keine höheren Zuschüsse für Kita-Träger

Ein kirchlicher Kindergartenträger in Nordrhein-Westfalen kann einem Gerichtsurteil zufolge von der Kommune keine höheren staatlichen Zuschüsse verlangen als gesetzlich festgelegt.
Münster – Ein kirchlicher Kindergartenträger in Nordrhein-Westfalen kann einem Gerichtsurteil zufolge von der Kommune keine höheren staatlichen Zuschüsse verlangen als gesetzlich festgelegt. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes sehe nicht vor, dass die Stadt höhere Zuschüsse als die darin vorgesehenen Pauschalen gewähren könne, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag. Es wies die Berufung eines kirchlichen Trägers in Wuppertal ab und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf.

Hammer (Symbolfoto: pixabay)

Ein kirchlicher Kindergartenträger in Nordrhein-Westfalen kann einem Gerichtsurteil zufolge von der Kommune keine höheren staatlichen Zuschüsse verlangen als gesetzlich festgelegt. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes sehe nicht vor, dass die Stadt höhere Zuschüsse als die darin vorgesehenen Pauschalen gewähren könne, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag. Es wies die Berufung eines kirchlichen Trägers in Wuppertal ab und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf.

Der Träger hatte für das Kindergartenjahr 2016/2017 gegen die Stadt Wuppertal geklagt und argumentiert, dass die Pauschalen zur Finanzierung seiner Kindertageseinrichtung nicht ausreichten. Außerhalb des KiBiz bestehe keine Anspruchsgrundlage, so das OVG. Soweit die Pauschalen nicht auskömmlich seien, habe der Gesetzgeber – wenn auch verzögert – darauf reagiert und die Finanzierungsregelungen nachgebessert.

Kirchliche Kita-Träger leisten einen höheren Eigenanteil

Laut OVG ist es auch nicht verfassungswidrig, dass kirchliche Kita-Träger einen höheren Eigenanteil als andere freie Einrichtungsträger aufzubringen hätten. Denn die kirchlichen Träger hätten eine „abstrakt anzunehmende“ höhere finanzielle Leistungsfähigkeit. Zwischen dem Land NRW und den freien Träger gab es jahrelangen Streit um die Finanzierung der Kitas. Ende November 2019 beschloss der Landtag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit von CDU und FDP ein neues Kinderbildungsgesetz zur Finanzierung der landesweit über 10.600 Kindergärten.

Mit der am 1. August vergangenen Jahres in Kraft getretenen Reform sollen zusätzlich 1,3 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung fließen. Das OVG ließ nach eigenen Angaben keine Revision gegen das Urteil zu. Dagegen könne aber Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheide.

Az.: 21 A 3824/18 (I. Instanz: VG Düsseldorf 24 K 9389/17)