Empörung über Hinrichtung in USA

Die katholische Gemeinschaft Sant’Egidio hat mit Trauer und Empörung auf die Hinrichtung der US-Amerikanerin Lisa Montgomery reagiert.
Rom – Die katholische Gemeinschaft Sant'Egidio hat mit Trauer und Empörung auf die Hinrichtung der US-Amerikanerin Lisa Montgomery reagiert. In einer Stellungnahme sprach die Organisation am Mittwoch in Rom von einer "grausamen Entscheidung", die vom Wunsch nach Rache geleitet sei und nichts mit Gerechtigkeit zu tun habe. Der Beschluss der Trump-Regierung, Exekutionen auf Bundesebene wieder aufzunehmen, solle bald einer neuen "Ära der Achtung vor dem Leben" weichen. Sant'Egidio setzt sich wie das katholische Lehramt für eine Abschaffung der Todesstrafe weltweit ein.

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Die katholische Gemeinschaft Sant’Egidio hat mit Trauer und Empörung auf die Hinrichtung der US-Amerikanerin Lisa Montgomery reagiert. In einer Stellungnahme sprach die Organisation am Mittwoch in Rom von einer „grausamen Entscheidung“, die vom Wunsch nach Rache geleitet sei und nichts mit Gerechtigkeit zu tun habe. Der Beschluss der Trump-Regierung, Exekutionen auf Bundesebene wieder aufzunehmen, solle bald einer neuen „Ära der Achtung vor dem Leben“ weichen. Sant’Egidio setzt sich wie das katholische Lehramt für eine Abschaffung der Todesstrafe weltweit ein.

Ordenschwester: „Komplettes Versagen“

Die katholische Ordensschwester Helen Prejean, Gründerin der Organisation „Ministry Against the Death Penalty“, hat die Vollstreckung der Todesstrafe an Lisa Montgomery als „komplettes Versagen“ bezeichnet. Die Regierung versäume es, „unsere am meisten gefährdeten Bürger zu schützen“, zitierten US-Medien Prejean am Mittwoch Ortszeit.

Die 2007 als Mörderin verurteilte Lisa Montgomery war in der Nacht zum Mittwoch im Bundesgefängnis von Terre Haute in Indiana mit der Giftspritze hingerichtet worden. Am Montag hatte ein Bundesgericht in Indiana die Exekution unter Verweis auf den psychischen Zustand der 52-Jährigen ausgesetzt. Ein Berufungsgericht hob die Entscheidung einen Tag später auf; der Supreme Court in Washington gab dem Recht. Es war die erste Hinrichtung einer Frau nach US-Bundesrecht seit 1953. Montgomery hatte 2004 in Missouri eine Hochschwangere erwürgt und ihr das Baby aus dem Leib geschnitten. Das Mädchen überlebte und ist heute 16 Jahre alt.

Kirchenvertreter fordern Ende der Todesstrafe

Bereits im Vorfeld der Hinrichtung hatten US-Bischöfe und andere Kirchenvertreter ein generelles Ende der Todesstrafe gefordert. Der Präsident der katholischen Universität Notre Dame, John Jenkins, bezeichnete den Fall Montgomery als „besonders beunruhigend“. Als Opfer von schwerem Kindesmissbrauch illustriere sie „einige der vielen systemischen Fehler“ der Todesstrafe. Papst Franziskus verschärfte die bereits bestehenden Vorbehalte der katholischen Lehre gegen die Todesstrafe weiter und erklärte sie 2018 generell für ethisch unzulässig. Aus Sicht der Kirche ist sie unvereinbar mit der Unverletzlichkeit und der Würde der Person.

Ein Bundesrichter stoppte unterdessen die für diesen Donnerstag und Freitag geplanten Hinrichtungen der beiden als Mörder verurteilten Häftlinge Cory Johnson und Dustin John Higgs. Beide leiden ihren Anwälten zufolge nach einer Corona-Infektion an Lungenschäden. Dadurch könnten die Todes-Qualen durch die Giftinjektion unnötig vergrößert werden.

Höchststand an Hinrichtungen

Die US-Bundesregierung hatte 2020 insgesamt zehn Häftlinge in Todeszellen hinrichten lassen. Das sind laut dem „Death Penalty Information Center“ mehr als im gleichen Zeitraum in allen US-Bundesstaaten zusammen. Diese Serie sei ohne Beispiel im 20. und 21. Jahrhundert, so die Organisation in ihrem Jahresbericht von Dezember. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der US-Amerikaner seit Jahren die Todesstrafe ablehnt und stattdessen für eine Umwandlung in lebenslange Haft plädieren.

Die 2007 als Mörderin verurteilte Lisa Montgomery war in der Nacht zum Mittwoch im Bundesgefängnis von Terre Haute in Indiana mit der Giftspritze hingerichtet worden. Am Montag hatte ein Bundesgericht in Indiana die Exekution unter Verweis auf den psychischen Zustand der 52-Jährigen ausgesetzt. Ein Berufungsgericht hob die Entscheidung einen Tag später auf; der Supreme Court in Washington gab dem Recht.

kna