SOS-Kinderdörfer kritisieren Kompromiss zu Kinderrechten

Der Kompromiss der Koalition zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz stößt weiter auf Kritik. Die SOS-Kinderdörfer pochen auf eine deutlichere Regelung. 
Köln – Der Kompromiss der Koalition zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz stößt weiter auf Kritik. Die SOS-Kinderdörfer pochen auf eine deutlichere Regelung. Der vorliegende Vorschlag bringe an manchen Stellen lediglich eine Klarstellung des Status quo und an einigen Stellen sogar eine Verschlechterung, sagte die politische Referentin der Hilfsorganisation, Luise Pfütze, im Interview dem katholischen Kölner Internetportal domradio.de (Samstag).

—Foto: © SOS-Kinderdorf e.V. / Maximilian Geuter

Der Kompromiss der Koalition zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz stößt weiter auf Kritik. Die SOS-Kinderdörfer pochen auf eine deutlichere Regelung. Der vorliegende Vorschlag bringe an manchen Stellen lediglich eine Klarstellung des Status quo und an einigen Stellen sogar eine Verschlechterung, sagte die politische Referentin der Hilfsorganisation, Luise Pfütze, im Interview dem katholischen Kölner Internetportal domradio.de (Samstag).

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass sich die Koalition aus Union und SPD auf einen Vorschlag zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt hat. Der Text soll demnach lauten: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Pfütze kritisierte, dass eine „angemessene“ Berücksichtigung „überhaupt nicht den Wesensgehalt von Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt“; dort gehe es darum, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Ein solcher Vorrang bedeute auch nicht, dass sich die Interessen von Kindern immer durchsetzten. „Es geht nur darum, dass sie vorrangig berücksichtigt werden, um diese Machtasymmetrie, die wir zwischen Kindern und Erwachsen haben, ein Stück weit auszugleichen“, argumentiert die Referentin. Auch müssten die Beteiligungsrechte von Kindern weiter gefasst werden als im Koalitionskompromiss.

Weiter sagte Pfütze, die von Kritikern der Aufnahme oft vorgebrachte Befürchtung der Schwächung der Elternrechte sei ein Missverständnis. Auch in der Kinderrechtskonvention sei „die Respektierung des Elternrechts ganz klar festgeschrieben“. Es gehe nicht darum, beides gegeneinander auszuspielen, sondern die Rechte der Kinder zu stärken. Zudem solle das Erziehungsrecht der Eltern im Grundgesetz gar nicht angetastet werden.

kna