Sternberg: Sterbehilfe könnte Ökumene belasten

Ein unterschiedlicher Umgang mit Sterbehilfe in den beiden großen Kirchen könnte sich aus Sicht des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) negativ auf die Ökumene auswirken.
Ein unterschiedlicher Umgang mit Sterbehilfe in den beiden großen Kirchen könnte sich aus Sicht des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) negativ auf die Ökumene auswirken.

Thomas Sternberg (Foto: © Synodaler Weg/Malzkorn)

Ein unterschiedlicher Umgang mit Sterbehilfe in den beiden großen Kirchen könnte sich aus Sicht des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) negativ auf die Ökumene auswirken. Sollte sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Position mehrerer evangelischer Theologen zur Suizidbeihilfe zu eigen machen, „dann wäre das sicherlich eine Belastung“, sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Sonntag im WDR-Radio. Es gebe eine klare Übereinkunft, dass in ethischen Grundfragen evangelische und katholische Kirche in Deutschland mit einer Stimme sprächen.

Hintergrund ist die Debatte um einen unter anderem von dem Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD, Reiner Anselm, und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie verfassten Text. Darin plädieren die Autoren dafür, einen assistierten professionellen Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Dies könne bedeuten, „abgesicherte Möglichkeiten eines assistierten Suizids in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten“. EKD und die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatten sich bereits ablehnend zu dem Ansinnen geäußert.

„Ich bin sicher, dass das in katholischen Einrichtungen so nicht durchgeführt werden wird und durchgeführt werden kann, weil das zutiefst auch dem Tötungsverbot widerspricht“, sagte Sternberg. Diesbezüglich habe man auch immer mit der evangelischen Kirche mit einer Zunge gesprochen. Auch der ZdK-Präsident hatte sich bereits zuvor gegen die evangelischen Theologen positioniert.

Anlass der Debatte ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.