Im Zuge der Verlängerung und punktuellen Verschärfung der aktuellen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt.Bund und Länder beschließen weitere Auflagen für Gottesdienste.
Berlin – Im Zuge der Verlängerung und punktuellen Verschärfung der aktuellen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt. Künftig sind auch am Platz medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken zu tragen. Stoffmasken sollen nicht mehr ausreichen, wie aus dem Beschluss von Dienstagabend hervorgeht.
Gottesdienste dem Ordnungsamt anzeigen
Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden. Die bisherigen Regeln wie 1,5 Meter Mindestabstand und ein Verbot für Gemeindegesang gelten weiterhin. Den Großteil der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs beschlossenen Schritte müssen die Ländern rechtlich noch umsetzen. Dabei sind Abweichungen möglich.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die aktuellen Corona-Einschränkungen zunächst bis zum 14. Februar zu verlängern und in einigen Bereichen zu verschärfen. Schulen und Kitas bleiben bis dahin grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. In vielen Bereichen werden medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken Pflicht. So etwa in Geschäften, Bus und Bahn oder auch in Gottesdiensten sowie bei anderen religiösen Zusammenkünften. Das geht aus dem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs von Dienstagabend hervor.
Merkel: Ernsthafte Gefahr wegen mutiertem Corona-Virus
Merkel dankte den Menschen, dass sie die harten Einschnitte mittrügen. Diese begönnen sich auszuzahlen. Etwa auf Intensivstationen werden weniger Menschen behandelt. Allen Bemühungen drohe jedoch eine ernsthafte Gefahr durch das vor allem in Großbritannien und Irland verbreitete mutierte Coronavirus, das sehr viel ansteckender sei. Noch sei aber Zeit, dessen Verbreitung einzudämmen. „Wir müssen jetzt handeln“, sagt Merkel. Wenn die Infektionszahlen gering seien, habe auch das mutierte Virus wenig Chancen, sich auszubreiten.
Die grundsätzliche Schließung von Schulen und Kitas begründen Bund Länder mit „ernst zu nehmenden Hinweisen“, dass sich die Coronavirus-Variante B.1.1.7 stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreite. Notfallbetreuung, Distanzlernen in Schulen und Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben bestehen. In Alten- und Pflegeheimen soll für das Personal beim Kontakt mit Bewohnern laut Beschluss künftig eine Pflicht zum Tragen einer sogenannten FFP2-Maske gelten. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich als „besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen“ benannt, in denen ausreichend getestet werden solle.
Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen
Per Verordnung sollen Arbeitgeber zunächst befristet bis zum 15. März dazu verpflichtet sein, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten dies zulassen. Wo Präsenz erforderlich und kein Abstandhalten möglich ist, seien medizinische Masken zu tragen. Die Beschränkungen privater Kontakte auf Treffen mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person bleiben bestehen. Dabei betonen die Regierungschefs, dass es das Infektionsrisiko erheblich reduziere, „wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird“.
Für die rechtliche Umsetzung der Beschlüsse sind meist die Länder zuständig, Abweichungen sind möglich. Rechtzeitig vor dem 14. Februar wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.