Der Moscheeverband Ditib hat im Rechtsstreit um die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen einen Etappenerfolg errungen. Ditib-Beschwerde zu islamischem Religionsunterricht erfolgreich .
Karlsruhe/Wiesbaden – Der Moscheeverband Ditib hat im Rechtsstreit um die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen einen Etappenerfolg errungen. Auf die Verfassungsbeschwerde des Ditib Landesverbandes Hessen hob das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss Eilentscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf, weil sie den Ditib Landesverband in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzten. Die Sache wurde an das Verwaltungsgericht Wiesbaden zurückverwiesen.
In Hessen als ordentliches Lehrfach
Der Land Hessen hatte den Unterricht als ordentliches Lehrfach zum Schuljahr 2013/2014 eingeführt und seitdem in Kooperation mit dem Ditib-Landesverband erteilt. Am 28. April 2020 kündigte das Kultusministerium an, den islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit Ditib zum Ende des laufenden Schuljahres 2019/2020 „auszusetzen“. Es bestünden Zweifel an der Eignung des Ditib Landesverbandes als Kooperationspartner für den bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht, so das Ministerium. Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib Hessen vom türkischen Staat hätten nicht ausgeräumt werden können.
Der Ditib Landesverband hatte deshalb beim Verwaltungsgericht beantragt, das Land Hessen solle vorerst verpflichtet werden, wie bisher in Kooperation mit Ditib islamischen Religionsunterricht an insgesamt 51 Grundschulen und 12 weiterführenden Schulen im Land zu erteilen. Zudem müsse dem Land Hessen untersagt werden, statt dieses bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts staatlichen Islamunterricht zu erteilen. Dies hatte das Land im April 2020 ebenfalls angekündigt.
Verwaltungsgerichte lehnten die Ditib-Anträge als unzulässig ab
Die Verwaltungsgerichte lehnten die Ditib-Anträge als unzulässig ab. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte die Entscheidungen der Gerichte. Sie hätten den grundsätzlichen Ditib-Antrag mit einer „nicht mehr nachvollziehbaren Auslegung“ für unzulässig erklärt. Damit aber hätten sie dem vorläufigen Rechtsschutz „jede Effektivität genommen“. Auch die Versagung des gegen staatlichen Islamunterricht gerichteten Antrags von Ditib verletze das Recht des Moscheeverbandes auf Rechtsschutz. Denn Ditib gehe es „offensichtlich nicht darum, dass in Hessen Schulunterricht, der den Islam zum Gegenstand hat, ausschließlich in Kooperation mit ihm erfolgen darf, wie das Verwaltungsgericht angenommen hat“. Vielmehr wende Ditib sich damit „allein gegen die Ersetzung des bisherigen, in Kooperation mit ihm eingerichteten und angebotenen islamischen Religionsunterrichts durch einen in staatlicher Regie durchgeführten Islamunterricht“, so die Karlsruher Richter. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun neu über die Sache entscheiden.