Österreich: Ab Sonntag wieder öffentliche Gottesdienste

Ab Sonntag sind in Österreich wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt.
Österreich, Wien, Stephansdom

Der Stephans-Dom in Wien (Symbolfoto: Gerfried WagnerPixabay)

Ab Sonntag sind in Österreich wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Wie bisher müssen Pfarreien Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen und auf Gemeinde- und Chorgesang verzichten. Hinzu kommen ein Mindestabstand von zwei Metern und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut der Vereinbarung wie bisher auf den verstärkten Einsatz von Online-Angeboten, eine kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine geringere Teilnehmerzahl. Die katholischen Bischöfe wollen bis Donnerstagabend eine neue Rahmenordnung verabschieden für die Feier von Gottesdiensten unter den veränderten Bedingungen.

Bischöfe hatten von sich aus öffentlich zugängliche Gottesdienste ausgesetzt

Kultusministerin Susanne Raab dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen „für das Durchhalten während des Lockdowns“. Sie hätten „einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken“. Sie sei sich bewusst, so Raab, „dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt“. Daher sei sie froh, dass öffentliche Gottesdienste wieder möglich seien. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, „dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet“.

Die katholischen Bischöfe hatten von sich aus öffentlich zugängliche Gottesdienste für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt. Weiterhin möglich sind derzeit nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen. Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet. Dabei ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen.

kna