Ethikrat: Beschränkungen müssen derzeit auch für Geimpfte gelten

Der Deutsche Ethikrat sieht derzeit noch keine Möglichkeit für ein Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte.
Berlin – Der Deutsche Ethikrat sieht derzeit noch keine Möglichkeit für ein Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte. Zuvor müsse sichergestellt sein, dass Geimpfte andere nicht mehr mit Covid-19 infizieren, betonte der Rat in einer am Donnerstag veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung. Dies sei gegenwärtig noch nicht der Fall. Der Rat äußerte sich zur Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen kann oder muss.

Vorsitzende des Ethikrats: Alena Buyx –Foto: © Deutscher Ethikrat Foto: Reiner Zensen

Der Deutsche Ethikrat sieht derzeit noch keine Möglichkeit für ein Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte. Zuvor müsse sichergestellt sein, dass Geimpfte andere nicht mehr mit Covid-19 infizieren, betonte der Rat in einer am Donnerstag veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung. Dies sei gegenwärtig noch nicht der Fall. Der Rat äußerte sich zur Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen kann oder muss.

Auch Geimpften, die nicht mehr infektiös sind, können nach Auffassung der Ethiker einfache Präventionsmaßnahmen wie Abstandsregeln oder das Maskentragen zugemutet werden. „Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde, sollten sie für alle Personen zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden“, empfiehlt das Gremium.

„In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden kann, müssen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden.“

Tiefgreifende Einschränkungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens seien aber nur solange gerechtfertigt, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten drohe, betont der Ethikrat. „In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden kann, müssen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden.“

Die bestehenden gravierenden Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich aufgehoben werden, fordern die Ethiker. Bei der Frage, ob private Anbieter nur Geimpften den Zugang zu Waren und Dienstleistungen erlauben dürfen, verweist der Ethikrat auf die Vertragsfreiheit. Einschränkungen dieser Freiheit könnten nur bei Angeboten gerechtfertigt sein, die für eine gleichberechtigte und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich seien.

kna