Kardinal Koch reagiert mit Offenem Brief auf Kritik

In der Debatte um die vatikanische Kritik an dem Votum deutscher Theologen zur wechselseitigen Einladung, an der Eucharistie- oder Abendmahlsfeier teilzunehmen, hat sich nun Kardinal Kurt Koch in einem Offenen Brief zu Wort gemeldet.
Bonn – In der Debatte um die vatikanische Kritik an dem Votum deutscher Theologen zur wechselseitigen Einladung, an der Eucharistie- oder Abendmahlsfeier teilzunehmen, hat sich nun Kardinal Kurt Koch in einem Offenen Brief zu Wort gemeldet. Der Präsident des Päpstlichen Ökumene-Rates reagiert damit auf Kritik des evangelischen Theologen Volker Leppin Anfang Februar in einem Interview des Portals katholisch.de und dessen Wunsch nach einer "inhaltlichen Reaktion".

(Symbolfoto: Pascal Ohlmann/pixabay)

In der Debatte um die vatikanische Kritik an dem Votum deutscher Theologen zur wechselseitigen Einladung, an der Eucharistie- oder Abendmahlsfeier teilzunehmen, hat sich nun Kardinal Kurt Koch in einem Offenen Brief zu Wort gemeldet. Der Präsident des Päpstlichen Ökumene-Rates reagiert damit auf Kritik des evangelischen Theologen Volker Leppin Anfang Februar in einem Interview des Portals katholisch.de und dessen Wunsch nach einer „inhaltlichen Reaktion“. Er habe zunächst nur eine kurze Reaktion veröffentlicht, weil er über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellungnahme des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) „erstaunt“ gewesen sei, schreibt Koch in dem Brief, den katholisch.de am Dienstag veröffentlichte. Leppin ist von evangelischer Seite wissenschaftlicher ÖAK-Leiter.

„Denn meines Wissens wurde diese Stellungnahme von Bischof Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, erbeten, um seine Antwort an die Kongregation für die Glaubenslehre vorzubereiten“, so Koch. Dann sei die Stellungnahme vor der Vollversammlung der Bischofskonferenz veröffentlicht worden. Die Kürze seiner Reaktion habe nichts mit „Gesprächsverweigerung“ oder einer „schroffen Abweisung“ zu tun, wie ihm Leppin vorgeworfen habe. Der ÖAK hatte 2019 ein Votum für eine wechselseitige Teilnahme an der Eucharistie- oder Abendmahlsfeier der jeweils anderen Konfession auf Basis einer Gewissensentscheidung veröffentlicht. Die vatikanische Glaubenskongregation hatte dem im vergangenen September eine Absage erteilt. Für eine individuelle Gewissensentscheidung gebe es noch keine Grundlage, betonte sie. Der ÖAK erläuterte in einem neuen Papier seine Position, woraufhin Koch einen mangelnden Praxisbezug des Schreibens kritisierte und die Gesprächsbereitschaft der deutschen Theologen infrage stellte.

Im Interview von katholisch.de bestritt Leppin diesen Vorwurf und warf dem Vatikan seinerseits vor, nicht inhaltlich auf die vorgebrachten Argumente einzugehen. Leppin betonte, der ÖAK reagiere „nicht zuletzt auf eine Not“, die in den evangelischen und katholischen Gemeinden dauerhaft gegenwärtig sei. „Und wer der Meinung ist, dass die Reaktion auf eine Not nichts mit Erdung in der Realität zu tun hat, den muss ich fragen, von welcher Realität er eigentlich spricht.“ In seinem Offenen Brief schreibt Koch nun, das „Büro des Einheitsrates“ bilde „sich nicht ein, die Situation“ in Gemeinden in Deutschland besser zu kennen als der ÖAK. Vielmehr ziele er auf ein Problem, das Leppin selber benannt habe: Die Protestanten müssten darauf achten, dass etwa die Leitung der Abendmahlsfeier durch ordinierte Personen gesichert sein müsse.

In der Stellungnahme des ÖAK gebe es eine „gravierende Diskrepanz“ zwischen dem „behaupteten ökumenischen Konsens und der konkreten Realität in den Evangelischen Kirchen“. Dies habe er als mangelnde Erdung bezeichne. Koch verwies darauf, dass etwa in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Notsituationen „jedes Kirchenmitglied“ das Abendmahl reichen könne. Auch seien dort in regulären Gottesdiensten Nichtgetaufte eingeladen, das Abendmahl zu empfangen. Auch in anderen offiziellen evangelischen Texten gebe es Widersprüche zu dem vom ÖAK behaupteten Konsens.

Zugleich bedankt Koch sich, dass „ein Ökumenischer Arbeitskreis viel Energie und Herzblut in die Überwindung der bisherigen kirchentrennenden Fragen investiert“. Dies könne aber nur „realistisch und verantwortlich“ geschehen, wenn die Arbeit mit der „konkreten Realität in den Kirchen“ konfrontiert werde. Aus katholischer Sicht müssten offene und nicht gelöste Fragen vorher benannt und aufgearbeitet werden. Anders als zwischen bekenntnisverschiedenen evangelischen Kirchen, für die „ein Grundverständnis im Evangelium hinreichend ist, um Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft“ zu begründen, ist, so Koch, Eucharistiegemeinschaft in katholischer Sicht nur möglich sei, wenn der gemeinsame eucharistische Glaube bekannt werden kann.

kna