Erzbistum: Woelki hat Anzeige gegen Priester nicht verzögert

Das Erzbistum Köln hat Medienberichte zurückgewiesen, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe erst mit vierjähriger Verzögerung einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester bei der Justiz angezeigt
Kölner Dom, Erzbistum Köln Das Erzbistum Köln hat Medienberichte zurückgewiesen, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe erst mit vierjähriger Verzögerung einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester bei der Justiz angezeigt

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Das Erzbistum Köln hat Medienberichte vom Dienstag zurückgewiesen, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe erst mit vierjähriger Verzögerung einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester bei der Justiz angezeigt. „Kardinal Woelki war zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls eingebunden“, erklärte die Erzdiözese am Mittwoch in Köln. Die von ihm 2015 eingerichtete „Stabsstelle Intervention“ handle unabhängig von der kirchlichen Verwaltung. Allerdings habe der Erzbischof ein Verfahren nach kirchlichem Recht gegen den inzwischen verstorbenen Pfarrer Josef M. eingeleitet.

Erzbistum: Pfarrer habe Taten vor Ernennung Woelkis geschildert

Nach Medienberichten soll der 1943 geborene Geistliche im September 2014 der Personalabteilung im Erzbistum Köln gestanden haben, von 1971 bis 1996 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts missbraucht zu haben. 2017 habe der Priester der Personalabteilung erneut über seine Sexualverbrechen berichtet. Eine Strafanzeige sei erst 2018 erfolgt. Nach Angaben des Erzbistums hatte Pfarrer M. bereits im April 2014 und damit noch vor der Ernennung Woelkis zum Kölner Erzbischof Situationen beschrieben, die aber nicht alle Übergriffe oder Straftaten gewesen seien – darunter der letzte Vorfall von 1996. Schon daher sei nicht zu allen Vorgängen eine Strafanzeige geboten gewesen. „Sicher ist, dass bereits im Jahr 2014 alle Vorgänge strafrechtlich verjährt waren.“

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte das Verfahren gegen M. im Dezember 2018 eingestellt. Nach den damals geltenden Gesetzen seien alle vor November 1993 begangenen Taten verjährt gewesen, so eine Sprecherin. In der Anzeige des Erzbistums sei es um Taten zwischen 1982 und 1988 gegangen. Laut Erzbistum hat Woelki nach Einrichtung der „Stabstelle Intervention“ die entsprechenden Akten 2015 zusammengeführt und überprüft. Weil die Anhörung von Pfarrer M. im Jahr 2014 unzureichend dokumentiert gewesen sei, sei der Geistliche im August 2016 erneut befragt worden. Im Monat darauf habe ihm Woelki priesterliche Dienste und den Kontakt zu Minderjährigen verboten.

An die Glaubenskongregation in Rom gemeldet

Im November 2016 sei der Fall entsprechend den kirchlichen Leitlinien an die Glaubenskongregation in Rom gemeldet worden. Diese habe angewiesen, gegen den seit 2002 im Ruhestand lebenden Geistlichen wegen Alter und Verjährung kein kirchliches Strafverfahren mehr zu führen, aber die beschlossenen Auflagen gegen M. bestätigt. Der Geistliche sei zudem dazu verpflichtet worden, sich an Entschädigungskosten zu beteiligen – laut der „Bild“-Zeitung in Höhe von 5.500 Euro.

Bei M. handelt es sich nach Angaben der Zeitung um einen der 15 Fälle, die in dem von Woelki wegen „methodischer Mängel“ zurückgehaltenen Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) behandelt werden. Der Fall wird laut Erzbistum auch Gegenstand der neuen Untersuchung sein, die der Strafrechtler Björn Gercke am 18. März vorlegen soll.

Heße liegen keine Unterlagen vor

Unterdessen äußerte sich zum Fall M. auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Der frühere Kölner Generalvikar hatte nach dem Rücktritt von Kardinal Joachim Meisner vom 28. Februar bis 20. September 2014 das Erzbistum Köln übergangsweise geleitet. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) teilte das Erzbistum Hamburg mit, Heße sei weder von WSW noch von Gercke zum Fall M. befragt worden. „Von daher liegen ihm auch keine Unterlagen dazu vor“, so der Sprecher der Erzdiözese. „Er wird jetzt in Köln Unterlagen anfordern, um zu sehen, ob und wenn ja wie er mit diesem Fall befasst war.“

Von Andreas Otto (KNA)