Ethikratsvorsitzende: Sanktionen für „Impfdrängler“ denkbar

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, hält Sanktionen für sogenannte Impfdrängler für denkbar.

Alena Buyx –Foto: © Deutscher Ethikrat/Reiner Zensen

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, hält Sanktionen für sogenannte Impfdrängler für denkbar. „Die Impfverordnung ist geltendes Recht in den Ländern. Und wenn die eklatant verletzt wird, ist es eine gute Idee, auch über Sanktionen nachzudenken“, sagte sie am Sonntag im Interview bei ZDFheute. Wenn die Verordnung nicht eingehalten werde, führe dies zudem zu „Gefühlen von Unfairness und ungerechter Bevorzugung Einzelner. Und das zerstört das Vertrauen in das ganze Vorgehen.“

Es brauche zudem einen Mechanismus, der regle, was mit übrig gebliebenen Impfdosen geschehen solle. Möglich sei beispielsweise eine Telefonkaskaden-Liste, die man kurzfristig abtelefonieren könne, so Buyx. Auf dieser Liste sollten Menschen wie Polizisten oder Feuerwehrleute stehen, „die auch in eine Priorisierungsgruppe gehören“.

Natürlich müsse man pragmatisch vorgehen, und es gebe Fälle, in denen die Abgrenzung schwer sei. „Jede Impfdosis muss in einem Arm“, betonte Buyx. Aber es müsse nachweisbar sein, „dass man sich bemüht hat, das innerhalb der Priorisierungsgruppen zu machen“.

Am Freitag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt, er schließe Sanktionen gegen Personen, die sich entgegen der Priorisierung vorzeitig gegen Covid-19 impfen lassen, nicht aus. Dies werde im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit dem Bundestag geprüft. Auch die Grünen und die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatten zuletzt Sanktionen gefordert.

Spahn betonte, es sei sehr wichtig, dass am Ende eines Impftages alle übrig gebliebenen Impfdosen genutzt würden. Aber es brauche auch in dieser Situation Regeln. Er wisse, dass es diese in vielen Impfzentren bereits gebe, etwa indem Personal eines nahe liegenden Krankenhauses oder Einsatzkräfte geimpft würden.