Das Bistum Essen will die Personalarbeit für seine Kleriker neu aufstellen. Die Abläufe und Entscheidungsstrukturen seien „nicht klar genug definiert“, sagte Generalvikar Klaus Pfeffer
Essen – Das Bistum Essen will die Personalarbeit für seine Kleriker neu aufstellen. Die Abläufe und Entscheidungsstrukturen seien „nicht klar genug definiert“, sagte Generalvikar Klaus Pfeffer im Interview des Portals katholisch.de (Montag) unter Berufung auf eine Studie. Danach würden Priester und Diakone durch das mit ihrer Weihe begründete „besondere Dienstverhältnis zum Bischof“ in vielerlei Hinsicht auch „besonders“ behandelt. Die Unternehmensberatung KPMG hatte vor allem die Personalführung des Generalvikariats untersucht, das über die Priester und Diakone hinaus auch für nicht geweihte Seelsorger wie Gemeinde- und Pastoralreferenten zuständig ist.
„Vieles ist unklar, nicht geregelt, widersprüchlich und wenig professionell“, sagte Pfeffer. „Das ist einerseits erschreckend, andererseits aber auch befreiend, weil wir jetzt sehr offen auf den Prüfstand stellen können, was über viele Jahre gewachsen ist.“
„Wenn wir die Kirche und ihre geweihten Amtsträger allzu sehr überhöhen, wird es brenzlig“, führte Pfeffer aus. „Dann entsteht eine eigentümliche familiäre Logik – mit der Gefahr von Intransparenz, Willkür und unklaren Machtstrukturen.“ Die Unternehmensberatung empfehle deshalb, für deutlich mehr Standards, verbindliche und transparente Prozesse sowie eine höhere Professionalität zu sorgen.
Die KPMG-Expertise über die Personalarbeit hatte das Ruhrbistum den Angaben zufolge im Anschluss an die 2018 veröffentlichte Missbrauchsstudie der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (MHG-Studie) in Auftrag gegeben. „Unser Ziel war es, die Arbeitsweisen und Abläufe in der Organisation zu überprüfen“ und „herauszufinden, ob und wo genau es strukturelle Schwachstellen gibt, die Gefahren in sich bergen“, erklärte Pfeffer. Denn die MHG-Studie habe gezeigt, dass Art und Weise der Personalarbeit in der deutschen Kirche zu einem unangemessenen Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten bis hin zur Vertuschung strafbarer Handlungen geführt habe.