Seit Beginn des harten Lockdowns im Dezember letzten Jahres hat die Pfarrei St. Joseph in Gelsenkirchen auf die Feier von Präsenzgottesdiensten verzichtet. Ab dem 14. März soll es nun wieder losgehen.
Seit Beginn des harten Lockdowns im Dezember letzten Jahres hat die Pfarrei St. Joseph in Gelsenkirchen auf die Feier von Präsenzgottesdiensten verzichtet. Mit Beginn weiterer Lockerungen können die Gläubigen nun ab dem 14. März 2021 in die Kirchen zurückkehren.
„Freue dich!” so ist der vierte Fastensonntag überschrieben. Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Joseph hat in seiner Sitzung Ende Februar entschieden, genau an diesem vierten Fastensonntag, 14. März, die Feier von Präsenzgottesdienste wieder aufzunehmen. Die Hälfte der 40-tägigen Fastenzeit ist dann überschritten, Ostern ist nahe.
Anmeldung für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen
Für die Sonn- und Feiertagsgottesdienste hat der Pfarrgemeinderat zusätzlich eine Anmeldepflicht beschlossen, da zurzeit nicht absehbar ist, ob die Kirchen nicht doch an ihre Kapazitätsgrenzen kommen werden. Das Anmeldesystem für die Sonntagsmessen ist ab Montag, 8. März, 15 Uhr geschaltet. Bis donnerstags 17 Uhr vor dem jeweiligen Sonntag können Tickets online über die Internetseite der Pfarrei St. Joseph oder telefonisch (0209-82504) über das Pfarrbüro gebucht werden (Öffnungszeiten: Di, Mi, Fr: 9 bis 12 Uhr; Mo, Do: 15 bis 17.30 Uhr).
Die Gottesdienste sollen an diesen Terminen finden statt: So, 9:30 UhrHl. Messe in der Kirche Hl. Dreifaltigkeit in Bismarck; So, 11:30 Uhr Hl. Messe in der Kirche St. Elisabeth in Heßler; Di, 8:30 UhrHl. Messe in der Kirche Hl. Dreifaltigkeit in Bismarck; Di, 8:30 UhrWortgottesfeier in der Kirche Hl. Dreifaltigkeit in Bismarck; Fr, 8:30 Uhr Hl. Messe in der Kirche St. Elisabeth in Heßler
Für die Gottesdienste gelten die Maßgaben der Coronaschutzverordnung: sichere Einhaltung des Mindestabstands, Begrenzung die Teilnehmendenzahl, Verpflichtung der Gottesdienstbesucher*innen zum Tragen einer medizinischen Maske beim Betreten der Kirche wie am Sitzplatz, Erfassung der Kontaktdaten der Besucher*innen, Verzicht auf Gemeindegesang. In den Kirchen gibt es Einer-, Zweier- und Familienplätze in einer festgelegten Anzahl. Alle Mehrpersonenplätze vergibt das System bei Bedarf auch an weniger Personen.