Islamische Vollverschleierung künftig in der Schweiz verboten

In der Schweiz gilt künftig ein Verbot der islamischen Vollverschleierung. Bei einem Volksentscheid stimmten am Sonntag laut dem vom SRF berichteten Endergebnis 51,2 Prozent (1.426.992 Personen) dafür.

In der Schweiz gilt künftig ein Verbot der islamischen Vollverschleierung. Bei einem Volksentscheid stimmten am Sonntag laut dem vom SRF berichteten Endergebnis 51,2 Prozent (1.426.992 Personen) dafür und 48,8 Prozent (1.360.317 Personen) gegen die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“. Die Initiative hatte ein grundsätzliches Verbot gefordert, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Es geht insbesondere um die islamischen Verschleierungen Burka und Nikab, aber auch um Vermummungen zum Beispiel von Hooligans bei Fußballspielen und von Demonstranten. Erstmals werden Kleidervorschriften in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben.

Die politischen Debatten im Vorfeld richteten sich allerdings fast ausschließlich auf die muslimische Komponente. So wurde häufig von einer „Burka-Initiative“ statt korrekt von der „Verhüllungsverbots-Initiative“ gesprochen. Nach dem Bauverbot für Minarette im Jahr 2009 ist damit in der Schweiz erneut eine Initiative erfolgreich, die sich vor allem gegen den Islam richtet.

Die Initiatoren, das „Egerkinger Komitee“, wollten sich nach eigener Darstellung der „Machtansprüche des politischen Islam“ erwehren. Die rechtskonservative, der SVP nahe stehende Organisation hatte 2009 auch das erfolgreiche Referendum für ein landesweites Verbot von Minarettneubauten („Minarettverbot“) eingebracht.

Regierung, Parlament, die meisten Parteien sowie Religionsvertreter und Frauenverbände hatten sich zuvor für eine Ablehnung des Verbots ausgesprochen. Regierung und Parlament erarbeiteten einen Gegenvorschlag, der bei einem Nein beim Referendum automatisch geltendes Recht geworden wäre. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass bei Identitätskontrollen das Gesicht zu zeigen gewesen wäre, etwa in Behörden oder im Personenverkehr. Weigerungen sollten zu Bußen oder Leistungsentzügen führen, flankierende Maßnahmen die Frauenrechte stärken.

Landesweit tragen Erhebungen des Luzerner Zentrums für Religionsforschung zufolge weniger als drei Dutzend Frauen ein islamische Vollverschleierung wie Nikab oder Burka. Zumeist seien es Konvertitinnen, die sich bewusst dafür entschieden. Gemäß Schweizer Verfassung fallen Bestimmungen über die Nutzung des öffentlichen Raums eigentlich in die Zuständigkeit der Kantone.