BDKJ Köln fordert Umsetzung der empfohlenen Handlungsschritte

Für den BDKJ im Erzbistum Köln die steht die Aufarbeitung des Missbrauchs mit dem am Donnerstag veröffentlichen Gutachten erst am Anfang. Der Diözesanverband fordert die sofortige Umsetzung der empfohlenen Handlungsschritte und den Beginn weiterer Maßnahmen.
Für den BDKJ im Erzbistum Köln die steht die Aufarbeitung des Missbrauchs mit dem am Donnerstag veröffentlichen Gutachten erst am Anfang. Der Diözesanverband fordert die sofortige Umsetzung der empfohlenen Handlungsschritte und den Beginn weiterer Maßnahmen.

Der BDKJ-Diözesanvorstand Köln –Foto: Katharina Geiger/BDKJ DV Köln

Für den BDKJ im Erzbistum Köln die steht die Aufarbeitung des Missbrauchs mit dem am Donnerstag veröffentlichen Gutachten erst am Anfang. Der Diözesanverband fordert die sofortige Umsetzung der empfohlenen Handlungsschritte und den Beginn weiterer Maßnahmen. „Für uns ist eine Beurteilung allein auf Basis der schlechten Aktenlage und aus juristischer Sicht nicht ausreichend. Dies wird dem Anspruch einer umfassenden Aufarbeitung nicht gerecht“, erklärte BDKJ-Diözesanvorsitzender Volker Andres am Donnerstagabend.

Um junge Menschen zu schützen, müssten die Empfehlungen aus dem Gutachten von Prof. Gercke sofort umgesetzt werden. Dazu gehört aus Sicht des katholischen Jugendverbandes vor allem der Ausbau der Interventionsabteilung im Erzbistum Köln. „Wir sehen Handlungsbedarf sowohl innerhalb des Erzbistums Köln als auch in der römischen Kurie, die Maßstäbe und Vorgaben viel klarer zu kommunizieren und durchzusetzen.“ Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen müssten aber vor allem „die systemischen und strukturellen Probleme der Institution Kirche konsequent angegangen werden“, sagt Sarah Bonk, BDKJ-Diözesanvorsitzende. Dazu gehören aus Sicht des Verbandes unter anderen die nach wie vorbei „unkontrollierte und verschlei ernde Ausübung von Macht, eine fortgesetzte Klerikalisierung und ein tabuisierter Umgang mit Sexualität. Ohne sichtbare Veränderungen in diesen Bereichen werden wir als Institution Kirche nicht erfolgreich gegen sexualisierte Gewalt vorgehen können.“

Vertrauen in Bistumsleitung zerstört

Der Weg bis zur Veröffentlichung des Gutachtens über sexualisierte Gewalt und ihre Vertuschung im Erzbistum Köln am Donnerstag sei schmerzhaft gewesen, für viele Betroffene erneut traumatisierend. Auch habe er bei vielen Gläubigen im Erzbistum Köln das Vertrauen in ihre Bistumsleitung zerstört. Es sei gut, dass mit dem Gutachten Verantwortliche sowie systemische Fehler im Umgang mit sexualisierter Gewalt benannt werden. Volker Andres stellt jedoch fest: „Dass niemand der Verantwortlichen, bei denen Pflichtverletzungen festgestellt wurden, von sich aus Fehler zugegeben und die Konsequenzen gezogen hat, ist beschämend.“ Außerdem müsse es um mehr als eine Prüfung von Verantwortlichkeiten nach Strafrecht und Kirchenrecht gehen. Folglich wäre es aus BDKJ-Sicht angebracht, seitens der Bistumsleitung „über die begutachteten Tatsachen hinaus zuzugeben, dass Fehler gemacht wurden, sich zu entschuldigen und die Missstände zu ändern“.

Der BDKj-Diözesanverband fordert, „dass moralisches und ethisches Fehlverhalten beachtet wird und ebenfalls die bislang nicht genannten Verantwortungsträger*innen einbezogen werden“. Die Zahl der untersuch ten, eindeutigen Fälle sei im Vergleich zu den vielen nicht eindeutigen Akten gering.  „Das kirchliche Selbstverständnis fordert uns auf, harte Maßstäbe an das Handeln der Institution anzulegen. Verantwortung abzulehnen, bloß weil das Verhalten rechtmäßig war, ist mit Blick auf Betroffene katastrophal.“ Weiter heißt es: „Der Umgang mit den Betroffenen war mindestens bis 2015 schockierend wenig einfühlsam. Ihre Bedürfnisse waren kaum im Blick.“

Laien im Erzbistum Köln schockiert von Missbrauchsausmaß

Auch der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln bezeichnete die Untersuchung  als ersten Aufschlag. Viele Fragen seien noch offen. Das  Laiengremium zeigt sich nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens schockiert vom Ausmaß sexueller Übergriffe durch Kirchenvertreter. Die hohen Zahlen machten deutlich, „dass die vorhandenen und geprägten kirchlichen Strukturen einen Nährboden für den Missbrauch von jungen Menschen bieten“, heißt es in einer Erklärung des Diözeanrats..

Zuvor hatten Juristen der Anwaltskanzlei Gercke & Wollschläger das Gutachten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln vorgestellt. Sie hatten für den Zeitraum zwischen 1975 und 2018 Übergriffe und Grenzverletzungen untersucht und dabei 202 Beschuldigte ermittelt. Die Zahl der Betroffenen beläuft sich auf 314. Dabei stellten die Anwälte 75 Pflichtverletzungen von acht lebenden und verstorbenen Verantwortlichen fest. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, dem selbst keine Pflichtverletzungen nachgewiesen wurden, entband daraufhin Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und Offizial Günter Assenmacher mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben. Schwaderlapp bot inzwischen dem Papst seinen Rücktritt an.

Meissners Amtszeit neu bewerten

24 Mal zählten die Gutachter eine Pflichtverletzung durch den verstorbenen Kardinal Joachim Meisner (1933-2017). Dieser habe einen eigenen Ordner mit Akten über „Brüder im Nebel“ geführt, „in dem er geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aufbewahrt“ habe, erklärte Strafrechtler Björn Gercke. Angesichts dieser Darstellung zeigte sich der Diözesanrat fassungslos. Meisners Amtszeit müsse neu bewertet werden, forderten die Laien