Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln fordert weitere Maßnahmen

Nach Durchsicht zweier Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln hat der Betroffenenbeirat der Erzdiözese weitere Maßnahmen gefordert.
Kölner Dom, Erzbistum Köln

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Nach Durchsicht zweier Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln hat der Betroffenenbeirat der Erzdiözese weitere Maßnahmen gefordert. Das Gremium setzt sich für eine bessere Opfernachbetreuung, ein zentrales Verfahrensregister sowie Reformen im Kirchenrecht und bezüglich des Selbstverständnisses der Kirche ein, wie am Montag bekannt wurde. Zuvor hatten Mitglieder des Beirats Einblick in das Gutachten der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) erhalten, das vom Erzbistum Köln aus rechtlichen Gründen zurückgehalten wurde. Vergangenen Donnerstag habe der Beirat seine zusätzlichen Forderungen Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann vorgestellt, hieß es.

Erzbistum Köln soll aktiv nachfragen

Demnach soll das Erzbistum künftig Betroffenen „jede nur mögliche Hilfe“ anbieten, etwa Therapien. Es soll aktiv nachfragen, welche sonstigen Angebote nötig seien. Die Erzdiözese müsse auch eine unabhängige Ombudsstelle und eine juristische Begleitung schaffen und deren Kosten übernehmen. So sollen sich Betroffene angstfrei zu ihrem Fall äußern können, auch wenn sie der Institution nicht mehr vertrauten. Ein zentrales Verfahrensregister innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz oder sogar weltweit könne vermeiden, dass ein Täter in ein anders Bistum wechsele, ohne dass die neue Diözese über alte Vorfälle informiert sei.

Das Gremium forderte auch Reformen im Kirchenrecht. Unter anderem solle schwerer sexueller Missbrauch von Kindern dem staatlichen Strafrecht gemäß mit Mord gleichgestellt werden. Insgesamt brauche es eine „Kirche in der Welt, die nicht im Elfenbeinturm sitzt und sich die (Kirchen-)Welt schönredet“. Generalvikar Markus Hofmann hatte vergangene Woche bereits einen Acht-Punkte-Plan mit Maßnahmen vorgestellt. Unter anderem sollen eine unabhängige Kommission eingerichtet, die Kontrolle sanktionierter Geistlicher verbessert, die Interventionsstelle erweitert, die Präventionsarbeit gestärkt und Akten manipulationssicher gemacht werden.

Maßnahmen aus Gutachten abgeleitet

Hofmann leitete die Maßnahmen aus einem Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger ab, das am 18. März veröffentlicht worden war. Es handelt sich bereits um die zweite Untersuchung für das Erzbistums Köln. Das zuvor in Auftrag gegebene WSW-Gutachten hatte Kardinal Rainer Maria Woelki wegen äußerungsrechtlicher und methodischer Mängel nicht veröffentlicht. Seit dem 25. März kann das WSW-Papier unter Auflagen eingesehen werden.

Der Betroffenenbeirat teilte die Kritik am WSW-Gutachten. Es sei sprachlich emotionaler als das Gercke-Gutachten. Emotionalität sei im juristischen Sinn jedoch kein Kriterium für eine haltbare Aussage. „Insofern sind wir froh, dass ein neues Gutachten erstellt wurde, welches nicht wegen Rechtsstreitigkeiten gleich wieder kassiert wird.“

kna