Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und der Zentralrat der Juden in Deutschland sprechen sich dafür aus, den geplanten neuen Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ auch für andere Betroffene zu öffnen.
Berlin – Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und der Zentralrat der Juden in Deutschland sprechen sich dafür aus, den geplanten neuen Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ auch für andere Betroffene zu öffnen. „Die Vorschrift sollte nicht nur für jüdische Personen und Organisationen gelten“, sagte Klein der Zeitung „Welt“ (Donnerstag). Es seien auch andere Gruppen und Einzelpersonen von Hass von Hetze betroffen.
Ausgestaltung des neuen Paragrafen sorgt für Streit in den Koalitionsfraktionen
Der Zentralrat der Juden wird deutlicher: „Es ist selbstredend, dass ein solcher Straftatbestand nicht eine bestimmte Gruppe, sondern alle Opfer schützen beziehungsweise ein konkretes Verhalten sanktionieren und bestenfalls verhindern soll“, sagte Zentralrats-Präsident Josef Schuster der „Welt“.
Die Ausgestaltung des neuen Paragrafen sorgt für Streit in den Koalitionsfraktionen. Die Unionsfraktion will mit dem neuen Straftatbestand lediglich Gruppen schützen, die im Nationalsozialismus verfolgt worden sind, also Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung sowie politisch Verfolgte, etwa Kommunisten.
Union will Tatbestand eingrenzen
„Der Tatbestand muss eingegrenzt werden, damit er nicht uferlos wird“, sagte Unsons-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der Zeitung. Es sei von vornherein nicht darum gegangen, die Beleidigung von Kollektiven insgesamt unter Strafe zu stellen. „Die Strafverfolgungsbehörden müssen das Anzeigeaufkommen meistern können.“
Die SPD widerspricht: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass Gruppen wie Muslime, die im Nationalsozialismus nicht verfolgt wurden, aber heute Attacken ausgesetzt sind, vom Straftatbestand ausgenommen werden sollen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner, der „Welt“. „Wir können Rechtsschutz nicht nach Kassenlage gewähren und schutzbedürftige Gruppen ausnehmen, weil es bei den Strafverfolgungsbehörden zu wenig Personal gibt.“
Auch die Grünen sprechen sich gegen eine Beschränkung des Straftatbestands auf NS-Verfolgte aus. „Nicht alle betroffenen Gruppen abzudecken, würde an derzeitigen Problemlagen vorbeigehen“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz.