Kontroverse Debatte um Lieferkettengesetz im Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers über den Gesetzentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten debattiert.
Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers über den Gesetzentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten debattiert. Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von einem "Meilenstein" sprach, beklagten Redner der Linken und Grünen eine verpasste Chance. Abgeordnete von FDP und AfD sahen in den Regelungen unzumutbare Belastungen für die Wirtschaft. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

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Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers über den Gesetzentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten debattiert. Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von einem „Meilenstein“ sprach, beklagten Redner der Linken und Grünen eine verpasste Chance. Abgeordnete von FDP und AfD sahen in den Regelungen unzumutbare Belastungen für die Wirtschaft. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, auch bei ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf nach langem Tauziehen zwischen dem Wirtschafts- mit dem Arbeits- und dem Entwicklungsressort auf den Weg gebracht. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sprach von einem „guten Kompromiss“. Der Weg vom freien zum fairen Handeln sei „die“ soziale Frage des 21. Jahrhunderts. „Wir können nicht die Augen verschließen vor Ausbeutung von Frauen, Kindern und Umwelt.“

Laut Entwurf müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten. Dazu zählen etwa das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder ungerechtem Lohn. Vollumfänglich sollen sie aber nur für den eigenen Geschäftsbereich und den der unmittelbaren Zulieferer gelten. Umweltbelastungen sind nur einbezogen, soweit sie Menschenrechte beeinträchtigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder gar ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Der Entwurf sieht keine zusätzlich zivilrechtliche Haftung vor. Allerdings sollen Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisation im Namen von Betroffenen klagen können. Die Regelung soll ab 2023 für die rund 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit gelten und ein Jahr später für die gut 2.600 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Eva-Maria Schreiber (Die Linke) kritisierte, dass die Regelung „massiv verwässert“ worden sei. Sie forderte, die Sorgfaltspflichten vollumfänglich auf gesamte Lieferketten auszudehnen. Gerade am Anfang geschähen die meisten Menschenrechtsverletzungen. Ferner verlangte sie eine zivile Haftungsregelung und die Einbeziehung aller Unternehmen. Uwe Kekeritz (Grüne) nannte es inakzeptabel, dass der Umweltschutz nur „halbherzig“ berücksichtigt werde. Der Entwurf verstoße zudem gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Entwicklungsländer zahlten die Zeche für Billigprodukte.

Carl-Julius Cronenberg (FDP) warf dem Gesetz hingegen vor, es atme einen Geist des Misstrauens gegen die Wirtschaft. Vor allem die Regierungen in Produktionsländern stünden in der Verantwortung für Menschenrechte. Zudem beklagte er zusätzliche Bürokratie. Markus Frohnmaier (AfD) sprach von einem „Angriff auf deutsche Unternehmen“. Er warnte vor einem Rückzug, den dann Länder wie China nutzten.

Heil betonte demgegenüber, wer globale Gewinne mache, müsse auch globale Verantwortung übernehmen. Mit dem Gesetz werde der Schutz der Menschenrechte zu einem unternehmerischen Standard. Hermann Gröhe (CDU) mahnte, dass durch Ausbeutung millionenfach Menschenrechte mit Füßen getreten würden. Deutschland könne als drittgrößter Importeur Standards setzen.

kna