Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann hat die Beförderung eines Geistlichen verteidigt, der sexuellen Kontakt zu einem 17 Jahre alten Prostituierten hatte. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt.
Köln – Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann hat die Beförderung eines Geistlichen verteidigt, der sexuellen Kontakt zu einem 17 Jahre alten Prostituierten hatte. Es habe sich um einen einmaligen Vorfall im Jahr 2001 gehandelt, den der Geistliche gestanden und bereut habe, sagte Hofmann am Mittwochabend in der WDR-Lokalzeit aus Köln. Der Priester habe eine Abmahnung bekommen und eine Therapie gemacht. An deren Ende habe ihm der Experte eine unbeschränkte Einsetzbarkeit attestiert, weil es sich um eine einmalige aufgearbeitete Verhaltensweise gehandelt habe.
Das Verhalten sei damals weder nach kirchlichem noch nach weltlichem Recht eine Straftat gewesen, sagte Hofmann. „Wenn jemand Reue zeigt, wenn jemand geständig ist, wenn jemand daran arbeitet, dass sich sein Verhalten ändert, denke ich, kann man ihm auch eine Chance geben.“ 2017 hatte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki Pfarrer D. zum stellvertretenden Stadtdechanten in Düsseldorf ernannt. Ein Stadtdechant ist der oberste katholische Repräsentant in einer größeren Stadt. Auf weitere mögliche Verfehlungen des Geistlichen angesprochen sagte Hofmann, dass es sich dabei lediglich um anonyme und abgestrittene Vorwürfe und Gerüchte gehandelt habe. Zum Zeitpunkt der Ernennung sei der Vorfall aus dem Jahr 2001 „das einzige sichere Faktum“ gewesen. Das Erzbistum sei den Gerüchten aber nachgegangen und habe durch „eigene Anstrengungen“ Ende 2020 eine klare Aussage bekommen und den Geistlichen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angezeigt. Deren Sprecher sagte auf Anfrage, man habe am Dienstag die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt. Der Vorwurf bezieht sich laut Erzbistum auf das Jahr 1995.
Nachdem der Fall Anfang der Woche öffentlich geworden war, wurde der Geistliche beurlaubt. Sein Wirken in seiner Gemeinde sei „in seiner Gemeinde nicht mehr fruchtbar möglich“, so Hofmann. Der Pfarrer dürfe aber nicht vorverurteilt werden. Unabhängig von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft werde die kirchenrechtliche Untersuchung weitergeführt. „Die Wahrheit muss auf den Tisch, auch wenn sie schmerzlich ist.“ Der Priester ist auch Thema in dem Mitte März veröffentlichten Missbrauchsgutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke. Auch er berichtet über den Vorfall mit dem 17 Jahre alten Prostituierten, der nach damaligem Kirchenrecht nicht als minderjährig galt. Auch im weltlichen Strafrecht lag damals das sogenannte Schutzalter bei 16 Jahren. Zudem wurde D. laut Gercke 2010 von einem Diakon beschuldigt, dessen damals 16-jährigem Patensohn Pornofilme gezeigt und mit ihm die Sauna besucht zu haben, was der Priester bestritt.
Laut Gercke beschuldigte ebenfalls 2010 eine volljährige Person den Priester, ihn sexuell belästigt zu haben. Diesen Vorwurf wies der Geistliche ebenso von sich wie anonyme Anschuldigungen aus den Jahren 2010 und 2015, Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. 2015 wurde im Rahmen der Aufarbeitung der Altfälle durch die Interventionsstelle des Erzbistums der Verdachtsfall aus dem Jahr 2001 erneut geprüft, wie es im Gutachten weiter heißt. Dieser wurde dann 2018 der Glaubenskongregation im Vatikan übermittelt.
Update
Am Donnerstagnachmittag (29. April 2021) teilte das Erzbistum Köln mit, die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Damit könne das kirchenrechtliche Verfahren wiederaufgenommen werden. Zur Fortführung des kirchenrechtlichen Verfahrens gehören die Anhörung des Beschuldigten, weitere Recherche und Beweissammlung sowie die Anhörung von Zeugen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Kleriker handelt, wird das Untersuchungsergebnis wird an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Wird hier ein kirchenrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt, folgt eine direkte Festlegung des Strafmaßes durch die Glaubenskongregation oder ein kirchlicher Strafprozess. Wird kein Fehlverhalten nachgewiesen, wird der Beschuldigte rehabilitiert. kna