Kölner Katholikenausschuss „fassungslos“ über Beförderung von D.

Der Kölner Katholikenausschuss hat sich „fassungslos“ geäußert über die Beförderung eines Geistlichen, der vor 20 Jahren sexuellen Kontakt zu einem 17 Jahre alten Prostituierten hatte.Kölner Katholikenausschuss „fassungslos“ über Beförderung von D.
Köln – Der Kölner Katholikenausschuss hat sich "fassungslos" geäußert über die Beförderung eines Geistlichen, der vor 20 Jahren sexuellen Kontakt zu einem 17 Jahre alten Prostituierten hatte. Die Verantwortlichen dächten offenbar nur in straf- oder kirchenrechtlichen Verteidigungsstrategien, kritisierte die Laienvertretung am Dienstag. Ethisch-moralische oder gar christliche Wertmaßstäbe spielten wohl keine Rolle.

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Der Kölner Katholikenausschuss hat sich „fassungslos“ geäußert über die Beförderung eines Geistlichen, der vor 20 Jahren sexuellen Kontakt zu einem 17 Jahre alten Prostituierten hatte. Die Verantwortlichen dächten offenbar nur in straf- oder kirchenrechtlichen Verteidigungsstrategien, kritisierte die Laienvertretung am Dienstag. Ethisch-moralische oder gar christliche Wertmaßstäbe spielten wohl keine Rolle.

Kölner Stadtdechant kritisiert Bistumsleitung

Konkret geht es um den Düsseldorfer Pfarrer D., den der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten ernannt hatte. Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann verteidigte vergangene Woche die Beförderung, die mit Repräsentationsaufgaben für die Kirche auf Ortsebene verbunden ist. Den einmaligen Vorfall im Jahr 2001 habe der Geistliche gestanden und bereut. Zudem habe es sich damals weder nach kirchlichem noch weltlichem Recht um eine Straftat gehandelt. Auf weitere Vorwürfe gegen den Geistlichen angesprochen sagte Hofmann, dass es sich dabei nur um anonyme und abgestrittene Vorhaltungen und Gerüchte gehandelt habe.

Der Katholikenausschuss ist über die verharmlosende und menschenverachtende Haltung des Kölner Generalvikars Msgr. Dr. Markus Hofmann– geäußert in einem Fernsehinterview der letzten Aprilwoche – ebenso wie viele Kölner Katholiken entsetzt und geradezu fassungslos.

Die Menschen sehnten sich nach guten Hirten und tatkräftigen Verantwortungsträger, erklärte nun der Katholikenausschuss. „Stattdessen wird argumentiert, es sei rechtlich für einen Priester nicht verboten, die Prostitution eines minderjährigen Jungen auszunutzen.“ Auch der Kölner Stadtdechant Robert Kleine hatte indirekt die Bistumsleitung kritisiert. Er halte es für einen gravierenden Fehler, „das Fehlverhalten von Geistlichen danach zu bewerten, ob es strafrechtlich oder kirchenrechtlich justiziabel war oder ist“, schrieb Kleine auf Facebook. Die Kirche müsse sich an moralischen und jesuanischen Kategorien wie Wahrhaftigkeit und Eingestehen von Fehlern messen lassen.

Katholikenausschuss: Eindeutiges Organisationsverschulden habe keine Konsequenzen.

Das im März veröffentlichte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke habe katastrophale strukturelle Mängel bei der Missbrauchsbekämpfung in der Personalverwaltung des Erzbistums aufgedeckt, so der Katholikenausschuss. Die verantwortlichen Erzbischöfe, Weihbischöfe, Generalvikare, Personalleiter, Offiziale und Justiziare hätten die Mängel kennen und beseitigen müssen, dies aber nicht getan. Ihr eindeutiges Organisationsverschulden habe aber rechtlich keine Konsequenzen. „Moral und Anstand werden so als Maßstab ausgeschaltet. Das darf nicht sein“, betonte die Laienvertretung.

Sie forderte Woelki und Hofmann auf zu prüfen, ob sie in der Lage sind, „die selbstangerichteten katastrophalen Probleme und Fehler zu beseitigen“. Zudem sollten sie die Katholiken wissen lassen, „warum sie glauben, für den dringend erforderlichen Veränderungsprozess noch die richtigen Personen zu sein“. Das Gercke-Gutachten wirft hohen Amtsträgern des Erzbistums mindestens 75 Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen vor, entlastet aber Woelki.

Vergangene Woche wurde Pfarrer D. einstweilen beurlaubt. Durch aktuelle Medienberichte „von alten Vorwürfen“ sei das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seiner Gemeinde beeinträchtigt, hieß es zur Begründung. Anfang Januar hatte das Erzbistum den Geistlichen wegen des Verdachts des Missbrauchs von Schutzbefohlenen angezeigt, nachdem es neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf gegen ihn aus dem Jahr 1995 erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt, das kirchenrechtliche Verfahren läuft weiter.

Von Andreas Otto (KNA)