Die Abstimmung der US-Bischöfe über den Kommunionempfang von Präsident Joe Biden hat nach Ansicht des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier keine rechtliche Bindung.

Joe Biden (Foto: © Palinchak | Dreamstime.com)
Köln – Die Abstimmung der US-Bischöfe über den Kommunionempfang von Präsident Joe Biden hat nach Ansicht des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier keine rechtliche Bindung. Sie sei stattdessen ein Meinungsbild und ein politisches Signal, sagte der Professor dem Kölner Internet-Portal domradio.de. Die US-Bischofskonferenz will laut einem Pressebericht bei ihrer Frühjahrsversammlung im Juni darüber abstimmen, ob der katholische Präsident trotz seiner liberalen Haltung in der Abtreibungsfrage die Kommunion erhalten darf.
Es müsse geklärt werden, was dem Präsidenten überhaupt vorzuwerfen sei, so Bier. „Bidens persönliche Position ist ja bekannt, da ist er nicht für Abtreibung.“ Es ist seiner Meinung nach nicht sofort Sünde, wenn Biden die kirchliche Position politisch nicht durchsetzen könne und es deshalb vielleicht auch nicht versuche. Nach dem Kirchenrecht dürfen jene Menschen die Kommunion nicht empfangen, die aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind oder hartnäckig in schwerer Sünde verharren.
Auch sei es mit einem Mehrheitsvotum der US-Bischöfe für oder gegen den Kommunionempfang nicht getan, erklärte der Kirchenrechtler. Es käme vor allem auf die Meinung des Bischofs von Washington an, der aufgrund des Wohnorts für den Präsidenten zuständig ist. Zudem könnten die Bischöfe den Seelsorgern lediglich empfehlen, wie diese mit der Frage umgehen. Kontrolle darüber hätten sie jedoch keine.