Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen sind mit einem Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen im Bundestag gescheitert.
Berlin – Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen sind mit einem Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen im Bundestag gescheitert. Das „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ fand bei einer namentlichen Abstimmung am Donnerstagabend im Bundestag keine Mehrheit. Vertreter von Union und SPD würdigten aber die Vorlage und beteuerten, das von der Verfassung seit über 100 Jahren geforderte Vorhaben nach der Bundestagswahl zu verwirklichen. Ein Gesetzentwurf der AfD, die Staatsleistungen bis Ende 2026 weiter zu zahlen und dann ersatzlos zu streichen, wurde von den übrigen Fraktionen als verfassungswidrig verworfen.
Grundsätzegesetz sollte Rahmenbedingungen schaffen
Der Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen wollte durch ein „Grundsätzegesetz“ die notwendigen Rahmenbedingungen für entsprechende Vereinbarungen zwischen den Bundesländern, die derzeit die Zahlungen leisten, und den Bistümern und Landeskirchen schaffen. Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze, Verträge oder besondere Rechtstitel der Kirchen zurück, die schon vor 1919 bestanden; die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen. So erhalten die Kirchen zusammen derzeit knapp 550 Millionen Euro jährlich. Davon strikt zu trennen sind die von den Finanzämtern eingetriebenen Kirchenbeiträge, also Kirchensteuern.
Laut Gesetzentwurf sollte sich die maximale Höhe der Ablöseleistungen am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und das 18,6-fache der jährlich zu leistenden Zahlung umfassen, das wären rund zehn Milliarden Euro. Die Länder sollten dies innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten umsetzen und binnen 20 Jahren abschließen.
Union und SPD fordern Einbeziehung der Länder und Kirchen
Die Ablösung sei überfällig und rüttle nicht am kooperativen Grundverständnis von Kirche und Staat, betonte Konstantin von Notz (Grüne). Benjamin Strasser (FDP) mahnte, die „Historische Chance für den Einstieg zum Ausstieg“ zu nutzen. Der Bund solle als ehrlicher Makler fungieren. Die Regelung sei ein „fairer Kompromiss“, ermögliche flexible Ablösemodalitäten und deckle die Höhe. Christine Buchholz (Die Linke) betonte, die Regelung lasse den Bundesländern hinreichend Spielraum zur Umsetzung.
Vertreter von Union und SPD forderten hingegen eine Einbeziehung der Länder und Kirchen für eine Regelung. Zudem müsse geklärt werden, was die Staatsleistungen genau umfassten, so Philipp Amthor (CDU). Er forderte für die Kirchen auch eine regionale Differenzierung. Lars Castellucci (SPD) betonte, die Kirchen müssten von den Erträgen langfristig ihre Aufgaben erfüllen können. Nach den Worten von Marc Henrichmann (CDU) bot der Entwurf „keine Lösung für das komplexe Problem“. Es sei ein Gebot der Fairness, von vornherein auch mit den Kirchen zu reden. Barbara Hendricks (SPD) schlug zur Lösung eine Kommission mit Vertretern aus Kirche, Wissenschaft, Bund und Ländern in der kommenden Legislaturperiode vor.