Die SPD den interreligiösen Dialog fördern und das kirchliche Arbeitsrecht abbauen. Das geht aus dem SPD-Wahlprogramm hervor, das am Sonntag auf einem Parteitag verabschiedet wurde.
Berlin – Die SPD will Familien stärker fördern und eine besondere Familienarbeitszeit sowie eine Kindergrundsicherung einführen. Das geht aus dem SPD-Wahlprogramm hervor, das am Sonntag auf einem Parteitag verabschiedet wurde. Die Familienarbeitszeit soll es beiden Elternteilen ermöglichen, in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes weniger als Vollzeit zu arbeiten und einen Ausgleich für den Einkommensverlust zu erhalten. Paare sollen mindestens 200 und höchstens 900 Euro erhalten.
Diese Leistung könne so lange genutzt werden wie auch der Anspruch auf Elternzeit gilt – also bis zum achten Geburtstag des Kindes. Damit solle das bislang gezahlte Elterngeld weiterentwickelt werden. Bereits die frühere SPD-Familienministerin und jetzige Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hatte sich als Ministerin für die Einführung einer solchen Familienarbeitszeit ausgesprochen.
Zugleich soll laut Programm der Partner nach einer Geburt Anspruch auf zwei Wochen Elternschaftszeit haben. Weiter befürwortet die SPD eine dauerhafte Ausweitung der pandemiebedingt erhöhten Kinderkrankentage auf 20 Tage pro Kind, Jahr und Elternteil. Bei mehr als zwei Kindern soll es maximal 45 Tage pro Elternteil und 90 Tage für Alleinerziehende geben.
Zudem will die SPD eine Kindergrundsicherung einführen. Demnach soll das Kindergeld gestaffelt werden und sich nach dem Einkommen der Eltern richten. Der Basisbetrag soll 250 Euro sein. Kinder und Jugendliche sollen das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen können. Für neue Ehen soll das Ehegattensplitting nicht mehr gelten.
Auch zu Kirchen und Religionsgemeinschaften gibt es eine Passage im Programm. So soll der interreligiöse Dialog gefördert und Religionsfreiheit geschützt werden. Mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht spricht sich die Partei in ihrem „Zukunftsprogramm“ dafür aus, mit den „kirchlichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Weg zu erarbeiten, ihr Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht anzupassen“. In die gesetzliche Rentenversicherung sollen nach dem Programm künftig auch Beamte und Mandatsträger einbezogen werden. Wenn dies passiere, könne das Niveau der Alterssicherung erhalten werden. Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnt die Partei in ihrem Programm ab.