Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Neuausrichtung der Betroffenenbeteiligung an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt beschlossen.
Hannover – Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Neuausrichtung der Betroffenenbeteiligung an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt beschlossen. Nach den Rücktritten mehrerer Mitglieder aus dem vor einem knappen halben Jahr gegründeten Betroffenenbeirat und einem Antrag auf Auflösung aus dem Gremium heraus sei die bisherige Konzeption gescheitert, teilte die EKD am Montagabend in Hannover mit.
Geplant sei, die Arbeit des bisherigen Gremiums zunächst auszusetzen und extern auszuwerten, um die Perspektive der Betroffenen künftig besser einzubeziehen. Auf der Grundlage der Evaluation sollten gemeinsam mit den ursprünglichen Mitgliedern des Betroffenenbeirats neue Formen der Beteiligung diskutiert werden.
„Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist für die evangelische Kirche zentral und unverzichtbar. Daran halten wir fest. In der aktuellen Situation ist jedoch deutlich geworden, dass die bisher gewählte Form der Beteiligung an Grenzen gestoßen ist. Das ist für alle Beteiligten äußerst schmerzlich“, so der Sprecher des Beauftragtenrates, der Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns.
„Umso wichtiger ist es, dass jetzt genau geprüft wird: Welche Umstände haben zu den Rücktritten geführt? Was haben auch wir falsch gemacht? Welche Strukturen waren hilfreich, welche hinderlich? Auf Grundlage der Antworten und Erfahrungen wollen wir lösungsorientiert nach vorne blicken“, so Meyns.
Um die laufenden Prozesse der Aufarbeitung und Prävention auf EKD-Ebene auch im Übergang weiterhin voranzubringen, wird den Angaben zufolge eine Beteiligung Betroffener mit Hilfe einer Interimslösung sichergestellt.
Der Entscheidung für eine Neuausrichtung vorausgegangen waren mehrere Gespräche zwischen dem Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und den ehemaligen und verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats. Dabei konnte allerdings kein Konsens über das weitere Vorgehen erreicht werden.
Seit der Konstituierung des Gremiums im September 2020 waren insgesamt fünf Mitglieder des zwölfköpfigen Gremiums zurückgetreten. Zudem gab es interne Konflikte zwischen den Mitgliedern des Betroffenenbeirates. Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen.
Die extern durchgeführte Evaluation soll in diesem Jahr abgeschlossen sein und neben einer fundierten Analyse auch Erkenntnisse für die künftige gelingende strukturelle Betroffenenpartizipation auf EKD-Ebene liefern.