Bischof Ackermann bedauert Begriff „Aktivisten“ bei Missbrauch

Der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, bedauert es, im Zusammenhang mit Missbrauchsbetroffenen von „Aktivisten“ gesprochen zu haben.
Der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, bedauert es, im Zusammenhang mit Missbrauchsbetroffenen von „Aktivisten“ gesprochen zu haben. „Ich bedauere den missverständl. Begriff ‚Aktivisten‘ im Zusammenhang mit Betroffenenbeiräten“, schrieb er am Sonntag auf Twitter: „Selbstverständlich ist es gut & notwendig, hochaktive Mitglieder in den Beiräten zu haben. Das erlebe ich bei uns – etwa im Beirat der #DBK – auch so; dafür bin ich dankbar. Wir sind auf die Hilfe & die kritische Beratung der Betroffenen angewiesen.“

Ackermann über die Rolle der Betroffenenbeiräte

Betroffene von Missbrauch hatten zuvor Ackermanns Worte bei einem Podium des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt kritisiert. Dort hatte er am Samstag gesagt, bei der Zusammenarbeit zwischen Kirchenführung und Betroffenenbeiräten sei es nicht hilfreich, wenn ein Beirat „mehrheitlich durch Aktivisten besetzt wäre“, die ihre Rolle immer nur darin sähen, „den Finger in die Wunde zu legen und dies politisch-öffentlich zu tun“. Wer Bereitschaft bekunde, in einem Betroffenenbeirat mitzuwirken, dem müsse klar sein, „was das Mandat eines solchen Beirats“ sei.

Das Zusammenwirken von Kirche und Betroffenenbeiräten sei generell „für alle Beteiligten ein hochanspruchsvolles Unternehmen“, hatte der Bischof ergänzt. Dies gelte dafür, „dass Betroffene mit ihren unterschiedlichen Geschichten, Verletzungen und Kirchenerfahrungen zusammen in ein Gremium gehen, das dann gemeinsame Voten abgibt“. Denn es gebe oft auch Diskussionen der Beiratsmitglieder untereinander.

Betroffene: Ackermanns Aussage „skandalös“

Betroffene wie die Theologin Doris Reisinger hatten daraufhin auf Twitter Ackermanns Aussagen als „skandalös“ kritisiert. Er wolle damit den Betroffenen ihre Rolle und deren Grenzen zuweisen und als Bischof festlegen, was diese tun dürften: „Zur Erinnerung: Die Bischöfe tragen die institutionelle Verantwortung für die Gewalt, die die Betroffenen als Kinder erlitten haben. Die Bischöfe stehen in der Schuld der Betroffenen, nicht umgekehrt.“

kna