Katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht

Die katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform werden vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet.
Das reformierte Strafgesetzbuch der katholischen Kirche wird am Dienstag, 1. Juni, im Vatikan vorgestellt.

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Die katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform werden vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Zudem formuliert das kirchliche Gesetzbuch Strafen detaillierter. Dabei ist es Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Und das gilt nicht mehr nur für die Taten von Geistlichen, sondern für alle Gläubigen.

Unter anderem wird sexueller Missbrauch nun nicht mehr unter Verstößen gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat „gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen“. Genannt werden außerdem Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden.

Versuch einer Weihe von Frauen explizit als Delikt im Strafrecht aufgenommen

Mit der Reform des VI. Buchs im Codex Iuris Canonici (CIC) greift die Kirche Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte auf. Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsskandale hatte der Vatikan bereits neue Einzelgesetze und Regelungen erlassen. Deren Bestimmungen sind nun in das allgemeine Gesetzbuch aufgenommen. Schärfer geahndet werden auch Vermögensdelikte. Grobe Fahrlässigkeit bei der Verwaltung von Kirchengütern wird ebenso bestraft wie die Veräußerung von Kirchengut ohne vorgeschriebene Beratung oder Erlaubnis. Neben der Strafe gibt es oft eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Als Delikte explizit aufgenommen wurden in den CIC aber auch der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist. Dabei muss dieses Verbot auch rechtlich formal festgestellt sein, was zum Beispiel bei einer Exkommunikation der Fall ist.

Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt (can. 1379 §3). Das Gleiche gilt für die Spendung von Sakramenten an jemanden, „dem der Empfang verboten ist“. Letzteres gilt jedoch nur für jemanden, dem nach einem kirchenrechtlichen Verfahren der Sakramentenempfang formal untersagt wurde, erläuterte Bischof Juan Arrieta bei der Vorstellung am Dienstag im Vatikan. Der Kommunionempfang von Christen anderer Konfession oder wiederverheiratet Geschiedener sei eine moralische, keine rechtliche Angelegenheit, so der Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte. In beiden Fällen wolle der kirchliche Gesetzgeber keine „Schrauben anziehen“, sagte Erzbischof Filippo Iannone. Dies sei einfach Sachstand.

Kanon blockiert nicht die vom Papst eingesetzte Kommission,  über den Diakonat von Frauen

Zur Neuaufnahme des Verbotes einer Weihe an Frauen erklärte Arrieta, dies stelle die gegenwärtige Lehre dar. „Sollte man irgendwann zu einer anderen theologischen Einschätzung gelangen, wird auch das Recht geändert“, so der Kirchenjurist. Insofern blockiere der Kanon nicht die vom Papst eingesetzte Kommission, die über den Diakonat von Frauen in der frühen Kirche forschen soll. In dem am Dienstag im Vatikan vorgestellten Text heißt es: „Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu“ (can. 1379 §3). Ein Kleriker kann zusätzlich aus dem Klerikerstand entlassen werden.

. Da die Kirche keine Freiheitsstrafen verhängen kann, regelt sie Beugestrafen wie Exkommunikation oder Suspension genauer. Unter den Sühnestrafen werden nun auch Geldstrafen genannt sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen. Für mögliche Straferlasse werden schließlich genauere und höhere Hürden festgelegt. Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte gut zwölf Jahre. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, die Kurie und einzelne Kirchenjuristen eingebunden. Das neue Recht tritt am 8. Dezember in Kraft.

kna