Patientenschützer: Reform bringt Nachteile für Pflegebedürftige

Mit Blick auf die am heutigen Freitag im Bundestag anstehende Verabschiedung der Pflegereform beklagt die Deutsche Stiftung Patientenschutz finanzielle Rückschritte für Pflegebedürftige.
Mit Blick auf die am heutigen Freitag im Bundestag anstehende Verabschiedung der Pflegereform beklagt die Deutsche Stiftung Patientenschutz finanzielle Rückschritte für Pflegebedürftige.

–Symbolfoto: eliola/Pixabay

Mit Blick auf die am heutigen Freitag im Bundestag anstehende Verabschiedung der Pflegereform beklagt die Deutsche Stiftung Patientenschutz finanzielle Rückschritte für Pflegebedürftige. “Alle drei Jahre ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, eine Anpassung aller Leistungen der Pflegeversicherung an die aktuellen Preisentwicklungen zu prüfen”, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag.

Turnusgemäß wäre das im Dezember letzten Jahres der Fall gewesen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe diese Anpassung jedoch mit dem Argument zurückgestellt, dass eine zukunftsweisende, generationsgerechte und bessere Pflegereform geplant sei. Aus Sicht von Brysch bringt der jetzt dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf den Pflegebedürftigen aber weit weniger als die eigentlich anstehende Anhebung der Leistungen.

“Der Koalitionsbericht verzeichnete in den vergangenen drei Jahren eine Preissteigerung von 4,8 Prozent und eine Lohnsteigerung von 8,9 Prozent. Deswegen war es nur konsequent, dass die Regierung eine pauschale Leistungserhöhung von 5 Prozent ab 2021 plante”, sagte Brysch. Doch davon sei Neuregelung weit entfernt. “Schließlich ist von einem Pflegegeld-Zuschlag für die 3,3 Millionen Menschen daheim keine Rede. Auch werden die Tages- und Nachtpflege sowie die Verhinderungspflege nicht erhöht.”

Finanzielle Situation der Pflegeheimbewohner werde nicht verbessert

Selbst die finanzielle Situation der 900.000 Pflegeheimbewohner werde sich durch die Spahnsche Reform im ersten Jahr nicht verbessern, fügte der Patientenschützer hinzu. “Die großzügige Ankündigung des Bundesgesundheitsministers entpuppt sich als Nachteil für die Pflegebedürftigen.” Auf alle Fälle sei diese Reform keine Entlastung der Betroffenen, um tarifähnliche Löhne in der Altenpflege aufzufangen.

Auf den letzten Metern will der Bundestag an diesem Freitag eine Pflegereform für eine bessere Bezahlung von Altenpflegekräften auf den Weg bringen. Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlen müssen. Zugleich sollen Pflegebedürftige von immer weiter steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden. Dafür sollen sie ab Januar 2022 gestufte Zuschläge bekommen, die den Eigenanteil für die reine Pflege senken.

Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Zugleich soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf künftig 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.

kna