Im Seligsprechungsverfahren für den deutschen Jesuiten Philipp Jeningen (1642-1704) hat Papst Franziskus ein Wunder anerkannt, das auf Fürsprache Jeningens geschehen sein soll.
Vatikanstadt/Stuttgart – Im Seligsprechungsverfahren für den deutschen Jesuiten Philipp Jeningen (1642-1704) hat Papst Franziskus ein Wunder anerkannt, das auf Fürsprache Jeningens geschehen sein soll. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Seligsprechung des Geistlichen erfüllt.
Nach einer ersten Verfahrensstufe hatte der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, 2011 ein vom Kirchenrecht vorgeschriebenes Kirchengericht ernannt. Dieses prüfte, ob die medizinisch unerklärliche Heilung eines damals knapp 70-Jährigen nach Fürbitten seiner Verwandten zu Pater Jeningen als Wunder bewertet werden kann. Der Mann war in den 1980er Jahren so schwer krank, dass es medizinisch so gut wie keine Überlebenschance gab. Überraschend wurde der Mann aber gesund.
Das Seligsprechungsverfahren des Seelsorgers, der in Ellwangen lebte und wirkte, war 1920 durch die schwäbische Diözese, die Deutsche Bischofskonferenz und den Jesuitenorden eröffnet worden. 1989 wurde der „heroische Tugendgrad“ des Priesters als erste Voraussetzung für eine Seligsprechung festgestellt.
Verehrt wird Jeningen wegen seiner Nächstenliebe. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.
Der Jesuitenorden zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des Papstes. „Es ist für uns etwas Besonderes, dass einem unserer Mitbrüder diese Ehre zuteil wird“, sagte Provinzial P. Bernhard Bürgler in München. „Im Ignatianischen Jahr, in dem wir uns an die Bekehrung des Ignatius vor 500 Jahren erinnern, ist dies für uns alle ein großes Geschenk.“