Ruhrbistum gibt direkte Beteiligungen an Kliniken ab

Das Bistum Essen will bis Ende nächsten Jahres seine Minderheits-Beteiligungen an Kliniken, Seniorenheimen und anderen sozialen Einrichtungen an die jeweils übrigen Gesellschafter übergeben.
Das Bistum Essen will bis Ende nächsten Jahres seine Minderheitsbeteiligungen an Kliniken, Seniorenheimen und anderen sozialen Einrichtungen an die jeweils übrigen Gesellschafter übergeben. Am katholischen Profil der Einrichtungen und an der Versorgungssituation in den Städten und Kreisen ändere sich dadurch nichts, erklärte Generalvikar Klaus Pfeffer am Mittwoch in Essen. Bei allen Trägern seien auch künftig katholische Stiftungen, Kirchengemeinden oder weitere katholische Organisationen als Gesellschafter vertreten. Das Ruhrbistum ziehe sich nur aus der unternehmerischen Mitgestaltung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten zurück.

Das St.-Josef-Hospital in Bochum (Foto: KKB)

Das Bistum Essen will bis Ende nächsten Jahres seine Minderheits-Beteiligungen an Kliniken, Seniorenheimen und anderen sozialen Einrichtungen an die jeweils übrigen Gesellschafter übergeben. Am katholischen Profil der Einrichtungen und an der Versorgungssituation in den Städten und Kreisen ändere sich dadurch nichts, erklärte Generalvikar Klaus Pfeffer am Mittwoch in Essen. Bei allen Trägern seien auch künftig katholische Stiftungen, Kirchengemeinden oder weitere katholische Organisationen als Gesellschafter vertreten. Das Ruhrbistum ziehe sich nur aus der unternehmerischen Mitgestaltung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten zurück.

Beteiligungsgesellschaft des Bistums wird aufgelöst

Seit 2017 organisiert die Beteiligungsgesellschaft des Bistums Essen (BBE) die Minderheitsbeteiligungen an 28 gemeinnützigen Gesellschaften mit 20 Krankenhausstandorten, 27 Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen sowie 51 Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Nach der Übertragung aller Anteile werde die BBE aufgelöst und für das Personal Sorge getragen, so der Generalvikar. Die gesetzlich geregelte kirchliche Aufsicht über die Träger bleibe aber bei Ruhrbischof Bischof Franz-Josef Overbeck. “Wir bleiben selbstverständlich eng miteinander verbunden”, so Pfeffer.

Die Weitergabe der Beteiligungen nannte Pfeffer einen logischen Schritt. In den vergangenen Jahren habe man erkannt, dass ein unternehmerisches Engagement in den verschiedenen sozialen Märkten eine enorme Fachlichkeit und erheblichen personellen Einsatz erfordert. “Angesichts unserer eigenen finanziellen Engpässe müssen wir ehrlich eingestehen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, die Vielzahl an Minderheitsbeteiligungen angemessen wahrzunehmen”, betonte der Generalvikar. Mit der Übergabe ihrer Beteiligungen regele die Diözese “die gesetzlich vorgeschriebene kirchliche Aufsicht über diese Einrichtungen so, wie sie in fast allen anderen Bistümern in Deutschland oft bereits seit vielen Jahren vollzogen wird”, betonte Pfeffer. “Wir sind von der Kompetenz und Eigenverantwortung der verschiedenen Träger überzeugt, die alle im Caritasverband unseres Bistums miteinander verbunden sind.”

Programm für die Profilbildung christlicher Krankenhäuser und Senioreneinrichtung

Der Ruhrbischof werde sich zudem weiter über die Arbeit der Bistumsakademie “Die Wolfsburg” und den Bischöflichen Rat für Gesundheit und Medizinethik an ethischen Debatten im Pflege- und Gesundheitswesen beteiligen. Auch das in der “Wolfsburg” angesiedelte Programm für die Profilbildung christlicher Krankenhäuser und Senioreneinrichtung werde fortgesetzt.

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