Geldstrafen wegen Volksverhetzung gegen zwei Priester

Das Amtsgericht Köln hat gegen zwei katholische Priester Strafbefehle wegen Volksverhetzung über je mehrere tausend Euro erlassen. 
Das Amtsgericht Köln hat gegen zwei katholische Priester Strafbefehle wegen Volksverhetzung über je mehrere tausend Euro erlassen.

Hammer (Symbolfoto: pixabay)

Das Amtsgericht Köln hat gegen zwei katholische Priester Strafbefehle wegen Volksverhetzung über je mehrere tausend Euro erlassen. Wie der Herausgeber der in Köln erscheinenden Zeitschrift „Theologisches“, Manfred Hauke, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag im schweizerischen Lugano bestätigte, erhielten Chefredakteur Johannes Stöhr und der polnische Autor Dariusz Oko Strafbefehle in Höhe von 70 beziehungsweise 120 Tagessätzen aufgrund von Äußerungen in einem Artikel mit der Überschrift „Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen“.

Homosexuelle Personen werden in dem Text unter anderem als „rücksichtslose Parasiten“, „Plage“ und „Krebsgeschwür, das sogar bereit ist, seinen Wirt zu töten“ bezeichnet. Das sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und gegen einen Teil der Bevölkerung zum Hass anzustacheln, so das Gericht.

Laut einer Gerichtssprecherin haben Stöhr und Oko jeweils Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Deshalb komme es in beiden Fällen voraussichtlich zu einer Hauptverhandlung. Ein Termin hierfür stehe noch nicht fest. Der 90-jährige Stöhr ist emeritierter Professor für Dogmatische Theologie. Der Text ist in Polen auch in einem Buch des 61-jährigen Oko erschienen.

Polens nationalkonservativer Vizejustizminister Marcin Romanowski verurteilte die Strafbefehle scharf. Das Gericht habe „die akademische Freiheit mit Füßen getreten und gezeigt, dass es die Folterer mehr schätzt als die Opfer“. Solche „Paranoia“ dürfe man in Polen nicht zulassen. Herausgeber Hauke erklärte, die „starken Worte“ seien vom Verfasser „nicht als Kennzeichnung von homosexuell empfindenden Personen im Allgemeinen“ gebraucht worden, „sondern einer mafiösen Clique“. Deren sexuellen Missbräuche hätten nicht unwesentlich dazu beigetragen, die Kirche von innen her zu zerstören.

Der Priester Wolfgang Rothe aus München hatte Oko wegen des „homophoben Artikels“ in der Zeitschrift angezeigt. Der erste Teil des Textes war in der Ausgabe Januar/Februar erschienen, der zweite in der Ausgabe März/April. Bis Dienstagnachmittag unterschrieben rund 8.000 Menschen eine Online-Petition für die Aufhebung des Strafbefehls gegen Oko. Sie richtet sich an das Kölner Amtsgericht und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Strafe schränke das Recht auf wissenschaftliche Forschung und freie Meinungsäußerung ein und beschneide die Pressefreiheit, so die Petition des ultrakonservativen polnischen Instituts Ordo Iuris.

kna