Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor.
Berlin – Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage für die Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am Dienstag in Berlin war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Corona-Tests vorlegen sollten.
Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Vertreter der katholischen Bischofskonferenz in Berlin, Karl Jüsten, hatte im Vorfeld auf Anfrage betont, dass sich die bisherige Praxis bewährt habe.
Durch die strengen Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten sei es zu keinem großen Infektionsgeschehen bei den beiden großen Kirchen gekommen. Zudem hätten sich die Ministerpräsidenten bislang stets mit den Diözesen und Landeskirchen einvernehmlich auf Regelungen verständigt. Zugleich verwies Jüsten auf den „hohen Wert der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit“.