Kirchenrechtler: Papst-Erlass zur „alten Messe“ stärkt Diözesanbischöfe

Mit der weiteren Einschränkung der „alten Messe“ hat Papst Franziskus nach Worten des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier die Diözesanbischöfe gestärkt.
Mit der weiteren Einschränkung der "alten Messe" hat Papst Franziskus nach Worten des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier die Diözesanbischöfe gestärkt. Sie erhielten damit Befugnisse zurück, die "zu ihrer ureigenen Verantwortung gehören", sagte Bier im Interview des Portals katholisch.de am Dienstag. 2007 hatte Franziskus' Amtsvorgänger Benedikt XVI. ihnen diese Kompetenz entzogen.

Papst Franziskus. –Foto: © Jorge Silva | Dreamstime.com

Mit der weiteren Einschränkung der „alten Messe“ hat Papst Franziskus nach Worten des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier die Diözesanbischöfe gestärkt. Sie erhielten damit Befugnisse zurück, die „zu ihrer ureigenen Verantwortung gehören“, sagte Bier im Interview des Portals katholisch.de am Dienstag. 2007 hatte Franziskus‘ Amtsvorgänger Benedikt XVI. ihnen diese Kompetenz entzogen.

In seinem Motu Proprio „Traditionis custodes“ (Hüter der Tradition) hat Franziskus Mitte Juli die ordentliche Form als „einzige Ausdrucksweise“ des Römischen Ritus festgelegt. Die von Benedikt XVI. 2007 in größerem Umfang erlaubte außerordentliche Form darf mit sofortiger Wirkung nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden.

Durch Franziskus‘ Formulierung könnte man laut Bier sagen, dass „die Vorrangstellung des Missale von 1969 wieder deutlicher und unmissverständlicher betont wird“. Es gebe „nur die eine Ausdrucksform des Römischen Ritus. Alles andere beruht auf Ausnahmegenehmigungen.“

Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers geht es dem Papst um die „Unterscheidbarkeit und darum, dass rund um den tridentinischen Ritus keine pfarreiähnlichen Strukturen entstehen, die in Konkurrenz zu den bestehenden Pfarreigemeinden treten“. Franziskus wolle keine Parallelstrukturen, so Bier. „Und da, wo es sie schon gibt, soll überprüft werden, ob sie künftig beizubehalten sind.“