Eine frühere Justiziarin klagt gegen das Erzbistum Köln. Es gehe dabei um ihre Kündigung und um eine Schmerzensgeldforderung.
Köln – Eine frühere Justiziarin klagt gegen das Erzbistum Köln. Es gehe dabei um ihre Kündigung und um eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 50.000 Euro, sagte der Sprecher des Kölner Arbeitsgerichts, Frederik Brand, am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Am Freitag kommender Woche stehe ein Gütetermin an, um eine Einigung beider Parteien zu erreichen. Eine gerichtliche Entscheidung über die Klage werde es an diesem Tag nicht geben.
Justiziarin verlangt wegen Mobbings Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln
Über die Klage hatte die „Bild“-Zeitung zuerst berichtet. Danach verlangt die Justiziarin wegen Mobbings Schmerzensgeld. Der Juristin sei gekündigt worden, obwohl sie unter psychischer Belastung zusammengebrochen sei. Außerdem sei sie gegen ihren Willen in Rente geschickt worden. Ein Sprecher des Erzbistums wollte zu dem „laufenden Verfahren“ laut „Bild“ keine Stellung nehmen. Er wird aber mit dem Satz zitiert: „Die Angelegenheit wird von der zuständigen Stelle im Generalvikariat bearbeitet.“
Die Justiziarin ist auch Thema des im März vorgestellten Gutachtens über Fehler von Verantwortlichen der Erzdiözese Köln beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Die Untersuchung der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger hält neun Pflichtverletzungen der Juristin fest – alles Verstöße gegen die Meldepflicht. Alle nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldeten Fälle seien nach weltlichem Strafrecht aber bereits verjährt gewesen. Die Gutachter halten der Justiziarin zugute, dass sie bei der Bearbeitung der Missbrauchsverdachtsfälle großen Einsatz gezeigt und in regelmäßigem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gestanden habe.