Der Oberhausener Stadtdechant Peter Fabritz soll neuer Leiter des Kirchengerichts im Erzbistum Köln werden. Er tritt im Oktober das Amt an. Das gab das Bistum Essen am Dienstagabend bekannt.
Der Oberhausener Stadtdechant Propst Peter Fabritz leitet ab Oktober das Kirchengericht im Erzbistum Köln. Auf den ausdrücklichen Wunsch Fabritz‘ sowie die dringende Bitte des Kölner Erzbischofs hin hat Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck den 54-jährigen Kirchenrechtler für zunächst fünf Jahre für das Amt des Offizials im Erzbistum Köln freigestellt. Dies teilte das Bistum Essen am Dienstagabend mit. Hierfür wird Fabritz zum 30. September von seinen Ämtern als Stadtdechant von Oberhausen, als Pfarrer der Propsteipfarrei St. Clemens sowie als Vizeoffizial der Außenstelle Essen des Bischöflichen Offizialates Münster entpflichtet.
Fabritz folgt damit in Köln auf Günter Assenmacher. Ihn hatte ein Gutachten zum Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen belastet. Anfang Mai gab dieser sein Amt auf. Der aus Essen stammende Fabritz empfing 1997 die Priesterweihe. Seit 2010 ist er Stadtdechant in Oberhausen. Fabritz ist seit 2015 ist er als Vizeoffizial an der Essener Außenstelle des Kölner und seit 2019 des Münsteraner Kirchengerichts tätig. Bereits seit Anfang des Jahres befindet sich Fabritz‘ in einer Sabbatzeit. In dieser vertritt ihn der Gladbecker Stadtdechant und Pfarrer der Propsteipfarrei St. Lamberti, Propst André Müller, als Pfarradministrator in St. Clemens. Ruhrbischof Overbeck hat Müller nun gebeten, das Amt des Pfarrers von St. Clemens zu übernehmen.
Diesem Wunsch hat Müller entsprochen. Er wird nun zum 1. Oktober für sein neues Amt ernannt. Darüber hinaus bleibt Müller zunächst auch weiterhin Pfarrer der Gladbecker Propsteipfarrei St. Lamberti. Propst Fabritz arbeitet bereits seit 2003 am damaligen Offizialat Essen mit sowie am Erzbischöflichen Offizialat Köln. Zunächst war er Ehebandverteidiger, dann Diözesanrichter und Kirchenanwalt. Seit 2015 ist Fabritz Vizeoffizial und leitet aktuell die Außenstelle Essen des Bischöflichen Offizialates Münster. Bischof Overbeck dankte Propst Fabritz laut einer Mitteilung des Bistums Essen für seinen Dienst in den vielfältigen Aufgaben und Leitungsfunktionen in den zurückliegenden Jahren. Zugleich dankte Overbeck Propst Müller für die Bereitschaft, dieses zusätzliche Amt zu übernehmen. Beiden wünscht er für ihre neuen Leitungsaufgaben viel Erfolg, Freude und Gottes Segen.
„Für mich bedeutet das zunächst, dem dringenden Wunsch des Bischofs nach eingehenden Beratungen zu entsprechen, zwei Pfarreien parallel zu führen, was ich ja im Grunde durch meine dortige Pfarradministration schon seit Anfang Mai tue“, erklärte Propst André Müller- „Ich hoffe auch mit den dortigen Gremien und haupt- sowie ehrenamtlichen Teams und zahlreichen engagierten Christ*innen weiterhin gut zusammenzuarbeiten, um in dieser gesellschaftlichen Übergangszeit die Kirche vor Ort in eine gute Zukunft mit führen zu können. Natürlich fühle ich mich in meinem priesterlichen Dienst und mit meinen vielfältigen freundschaftlichen Beziehungen in Gladbeck mit mir und meiner Mutter weiterhin beheimatet.“
Propst André Müller wird am 24. Oktober von Generalvikar Klaus Pfeffer in Oberhausen ins Amt eingeführt. Zugleich wird Propst Peter Fabritz dann offizielle versaschiedet werden.
Das Offizialat
Das Offizialat ist das in der katholischen Rechtsordnung für jedes Bistum vorgeschriebene Gericht, das über Klagen nach kanonischem Recht entscheidet. Die kirchliche Gerichtsbarkeit dient dem Rechtsschutz innerhalb der Kirche. Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, das heißt, er leitet stellvertretend für den Bischof dessen Gerichtsbarkeit.
In der Hierarchie folgt der Offizial als oberster Richter einer Diözese unmittelbar auf den Bischof und ist auf einer Ebene mit dem Verwaltungschef, dem Generalvikar, angesiedelt. Einen Großteil der Arbeit am Kirchengericht machen Ehenichtigkeits-Prozesse aus. Der Offizial befasst sich ferner mit innerkirchlichen Finanzstreitfällen. Und er fällt Urteile in kirchenrechtlichen Strafverfahren. Zu seinen Aufgaben gehören auch Verfahren zur Selig- oder Heiligsprechung eines Verstorbenen auf lokaler Ebene.
Propst André Müller wird am 24. Oktober von Generalvikar Klaus Pfeffer in Oberhausen ins Amt eingeführt. Zugleich wird Propst Peter Fabritz dann offizielle versaschiedet werden.