Rund 50 von Abschiebung bedrohte sogenannte schwarze Hebräer dürfen vorerst in Israel bleiben.
Jerusalem – Rund 50 von Abschiebung bedrohte sogenannte schwarze Hebräer dürfen vorerst in Israel bleiben. Das Bezirksgericht Beerscheva hat laut örtlichen Medienberichten am Montag eine einstweilige Verfügung erlassen, welche es der Einwanderungspolizei des Innenministeriums für den Zeitraum von sieben Tagen untersagt, Abschiebebefehle zu vollstrecken. Innerhalb dieser Frist kann das Innenministerium Einspruch gegen eine gerichtliche Verhandlung einer im Namen der Betroffenen eingereichten Sammelklage einlegen.
Bleibt ein Einspruch des Ministeriums aus, behält die einstweilige Verfügung gegen die Abschiebung ihre Gültigkeit, bis die Richter abschließend über den Fall entschieden haben. Rund 50 Mitglieder der „schwarzen Hebräer“, die sich selbst als „afrikanische hebräische Israeliten von Jerusalem“ bezeichnen, hatten Einspruch gegen die Abschiebung in die USA eingelegt. Sie fordern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vergleichbar zu anderen Mitgliedern der Gemeinschaft. Knapp die Hälfte von ihnen ist demnach in Israel geboren.
Die israelischen Behörden hatten sie zuvor angewiesen, das Land binnen sechzig Tagen bis spätestens zum 23. September zu verlassen. Am vergangenen Sonntag begann die Einwanderungspolizei mit Razzien gegen die Betroffenen in der südisraelischen Stadt Dimona in der nördlichen Negevwüste. Die Gruppe, die heute laut Schätzungen rund 3.000 Mitglieder zählt, sieht sich als Nachfahre einer der zwölf israelitischen Stämme an. Ab 1968 kam die Gemeinschaft von den USA über Liberia nach Israel und siedelte sich unter der Leitung von Ben Ami Ben Israel (früher Ben Carter), einem ehemaligen Fabrikarbeiter aus Chicago, in der Negevwüste an, hauptsächlich in Dimona.
Israel erkennt den jüdischen Status der Gemeinde nicht an. Teile der Gemeinde erhielten laut Medienberichten jedoch 1999 einen befristeten und 2004 einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Israel. Aus Behördensicht gelten jene Mitglieder der Gemeinschaft als illegal, deren Status nicht 1999 legalisiert wurde.