Woelki behält während viermonatiger Auszeit volle Bezüge

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, erhält für die Dauer seiner von Papst angeordneten Auszeit von Oktober bis Anfang März 2022 seine vollen Bezüge.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, erhält für die Dauer seiner von Papst angeordneten Auszeit von Oktober bis Anfang März 2022 seine vollen Bezüge. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch) unter Berufung auf Angaben des Erzbistums.

Kardinal Woelki –Foto: rwm

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, erhält für die Dauer seiner von Papst angeordneten Auszeit von Oktober bis Anfang März 2022 seine vollen Bezüge. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch) unter Berufung auf Angaben des Erzbistums. „Der Erzbischof ist weiterhin im Amt“, teilte ein Bistumssprecher auf Anfrage der Zeitung mit. Eine geistliche Auszeit sei kein Urlaub. Wenn ein Priester beispielsweise Exerzitien mache oder an einer Fortbildung teilnehme, habe auch das dienstlichen Charakter. Gleichzeitig erfuhr die Zeitung aus Bistumskreisen, dass Woelki aber einen „erheblichen Teil“ seiner Einkünfte in der Zeit seiner Beurlaubung zugunsten von Betroffenen von sexuellem Missbrauch spenden wolle.

Demnach erhält Woelki ein Gehalt nach Beamtenbesoldungsstufe B10, entsprechend einem Oberbürgermeister. Laut Gehaltstabelle für Beamte im Land NRW bedeutet B10 ein monatliches Bruttogehalt von 13.771 Euro. Wie das Erzbistum dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ weiter erklärte, habe der Kardinal sich bei seinem Amtsantritt „für eine deutliche Reduzierung seines Gehalts“ im Vergleich zu dem seines Vorgängers, Kardinal Joachim Meisner, entschieden. Auch gebe es keine Sonderzuwendungen.

Regelung aus dem kirchlichen Gesetzbuch

Seit Dienstag hat das Erzbistum Köln hat einen neuen Leiter – zumindest vorübergehend. Weihbischof Rolf Steinhäuser hat am Dienstag das Amt des sogenannten Apostolischen Administrators übernommen, bis Kardinal Rainer Maria Woelki aus seiner Auszeit zurückkehrt. Damit ist Steinhäuser für die „ordnungsgemäße Verwaltung“ von Deutschlands mitgliederstärkster Diözese verantwortlich, wie das Erzbistum erklärte. Er sei für diese Aufgabe mit „allen Rechten und Pflichten“ ausgestattet. Allzu weit dürften diese in der Praxis aber nicht reichen. Papst Franziskus hat Steinhäuser zu einem Verwalter „sede plena“ ernannt, also „bei besetztem Bischofsstuhl“. Woelki bleibe auch in seiner Auszeit der Erzbischof von Köln, betonen das Erzbistum und Steinhäuser einmütig. Entsprechend werde das Hochgebet in den Gottesdiensten der Gemeinden ergänzt. Die Gläubigen beten künftig für „unseren Bischof Rainer und unseren Administrator Rolf“.

Der Apostolische Administrator „sede plena“ ist eine Regelung aus dem kirchlichen Gesetzbuch von 1917. Im aktuellen Gesetzbuch von 1983 kommt diese Rechtsfigur nicht mehr vor, wie der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth dem Kölner Portal domradio.de erklärte. Allerdings sei der Papst Herr des Kirchenrechts und könne deshalb Normen anwenden, „die formalrechtlich gar nicht mehr in Kraft sind“. Anuths Auffassung zufolge darf Steinhäuser als Apostolischer Administrator im Grunde nahezu alles, was Woelki als aktiver Erzbischof durfte. Das geht auch aus einem Dekret des Vatikan hervor, das das Erzbistum am Dienstag veröffentlichte. Dennoch stehen der Erzdiözese wohl keine allzu weitreichenden Einschnitte bevor. So sitzt der Apostolische Administrator zwar der Personalkonferenz vor und kann Personalentscheidungen treffen, wie das Erzbistum der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Sollten Pfarrstellen allerdings neu zu besetzen sein, werde Steinhäuser nur vorübergehende Leiter ernennen, sogenannte Pfarradministratoren.

Steinhäuser mit Woelkis Ankündigung einverstanden

In einem Grußwort zum Start seines neuen Amtes zeigte er sich zudem einverstanden mit Woelkis Ankündigung, nach der Auszeit wieder zurückkehren zu wollen. Er wolle einen Weg von Erneuerung und Versöhnung einschlagen, „den der Erzbischof nach seiner Rückkehr gemeinsam mit dem Erzbistum fortsetzen soll“. Auch dass der Weihbischof Generalvikar Markus Hofmann zu seiner rechten Hand ernannt hat, spricht eher gegen einen Bruch mit Woelki. Hofmann war als Generalvikar bislang Verwaltungschef und Alter Ego des Erzbischofs. Sein Amt ruht, solange im Erzbistum ein Administrator am Werke ist. Steinhäuser machte Hofmann jedoch zu seinem Delegaten, womit er dieselben Rechte wie vorher hat. Als Administrator will der Weihbischof vor allem versöhnen. Er plädiert dafür, einander zuzuhören und in einen Austausch zu kommen. „Ich habe mir da Einiges vorgenommen. Sie werden von mir hören.“

Grund für die derzeitige Vertrauenskrise im Erzbistum Köln sind die Debatten um die Missbrauchsaufarbeitung unter der Regie von Kardinal Woelki. Der Papst ließ im Juni die Lage vor Ort untersuchen und kam zu dem Schluss, dass der Erzbischof zwar „große Fehler“ in der Kommunikation gemacht habe, aber keine Verbrechen habe vertuschen wollen. Woelki ging daraufhin in eine Auszeit, die bis zum 1. März dauert. Die päpstliche Untersuchung betraf auch den Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Rechtsgutachter hatten ihm vorgeworfen, während seiner Zeit als Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln (2006-2015) elf Pflichtverletzungen im Umgang mit sexuellem Missbrauch begangen zu haben. Heße bot dem Papst daraufhin im März seinen Rücktritt an – und ging in eine Auszeit. Im September lehnte der Papst seinen Amtsverzicht schließlich ab.

Heße habe während seiner Auszeit „weder arbeitsfrei oder gar sechs Monate Urlaub“ gehabt, heißt es auf der Internetseite des Erzbistums Hamburg. „So hat er weiterhin wichtige Termine wahrgenommen und war stets über die Bistumsentscheidungen informiert und involviert.“ In dem Nordbistum setzte Papst Franziskus allerdings keinen Apostolischen Administrator ein. Stattdessen führte Generalvikar Ansgar Thim die Amtsgeschäfte kommissarisch fort. Trotzdem: Viele wichtige Entscheidungen blieben liegen.

kna