Die Zeitschriftenverleger dringen weiter auf eine Förderung der Zustellung gedruckter Presse.
Berlin – Die Zeitschriftenverleger dringen weiter auf eine Förderung der Zustellung gedruckter Presse. Eine diskriminierungsfreie Förderung der Zustellung periodischer Presse unter Einschluss aller Arten von Zeitschriften und Zeitungen sei ein wichtiger Baustein zum Schutz der Pressefreiheit und -vielfalt, sagte der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann, am Donnerstag bei einer Tagung des Verbands in Berlin.
Die „Verhinderung explodierender Kosten für die Zustellung von Zeitschriften und Zeitungen“ sei „kein Festhalten an veralteten Strukturen“, sagte der Verleger der katholischen Liborius-Verlagsgruppe. Wirtschaftlich verkraftbare Zustellkosten seien im Gegenteil eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation. In dieser Transformation seien „gedruckte wie digitale Vertriebsformen gleichermaßen legitim, unverzichtbar und schützenswert“, sagte Thiemann.
Allein der Leser entscheide über die Darreichungsform. Der Fortbestand der Verlage hänge davon ab, mit den Einnahmen von beiden Seiten Journalisten und Kaufleute finanzieren zu können. Die Politik beschränke dagegen den Blick gerne auf eine Vertriebsform oder spiele gar die eine gegen die andere aus. Der Verbandschef appellierte an Zeitschriften- und Zeitungsverleger, sich nicht auseinander dividieren zu lassen. „Die Leistungen von Fachmedien, Publikumszeitschriften und konfessionellen Medien sind ebenso einmalig und schätzenswert wie die der tagesaktuellen Presse“, sagte er. Beide ergänzten einander. Zur Bildung von Allianzen riefen auch weitere Verlagsvertreter auf der Tagung auf.
Thiemann warb zudem dafür, große Digitalplattformen wie Facebook oder Google zu verpflichten, allen Zeitschriften und Zeitungen einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu fairen Bedingungen zu gewähren. „Es kann nicht sein, dass solche Monopole entscheiden, welche Publikationen in der digitalen Welt sichtbar sind oder nicht.“ Dies müsse im Digital Markets Act auf EU-Ebene geregelt werden.