Missbrauch: Betroffene kritisieren evangelische Kirche

Betroffene haben die Maßnahmen der evangelischen Kirche zur Bekämpfung von Missbrauch kritisiert.

Betroffene haben die Maßnahmen der evangelischen Kirche zur Bekämpfung von Missbrauch kritisiert. Für Missbrauchsopfer habe sich in den vergangenen Jahren auf Ebene der Landeskirchen „nichts oder nur wenig geändert“, erklärte Katharina Kracht am Sonntag. Der „halbherzige Versuch“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Betroffenenpartizipation über einen Beirat zu etablieren, sei nach nur einem halben Jahr fulminant gescheitert.

Kracht gehörte dem Betroffenenbeirat der EKD an, den diese im vergangenen Mai wegen verschiedener Konflikte ausgesetzt hatte. Sie und andere Betroffene äußerten sich im Vorfeld der Synode, die an diesem Sonntag beginnt und am Montag das Thema sexualisierte Gewalt behandeln will. Zudem soll dort ein neuer Rat gewählt werden.

Kracht betonte, die Aussetzung sei einseitig und gegen den Willen der Mehrheit des Beirats geschehen. Betroffene wollten eine „reale, angemessene, transparente und nachvollziehbare Anerkennung ihres Leids“. Dies werde aber durch die von der EKD eingesetzte Musterordnung nicht geleistet. Stattdessen versuchten die Landeskirchen, die „ausgezahlten Summen durch Trickserei gering“ zu halten, indem Betroffene unter Druck gesetzt würden und sie etwa ein institutionelles Versagen nachweisen müssten. Zudem gebe die evangelische Kirche Opfern von Missbrauch nicht die Möglichkeit sich zu vernetzen, obwohl ihnen dies zugesagt worden sei.

Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hatte den Umgang der EKD mit Betroffenen zuletzt kritisiert. Derzeit gebe es noch keinen partnerschaftlichen Umgang mit ihnen, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Die neue EKD-Leitung sollte die Bekämpfung und Aufarbeitung von Missbrauch künftig zur Chefsache machen. Die „einseitig beschlossene Aussetzung“ des Beirats habe neben dem Vertrauensverlust von Betroffenen auch „enorme Auswirkungen auf die Aufarbeitungsprozesse“ gehabt, sagte Rörig weiter. So sei etwa die Erarbeitung einer „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung ins Stocken geraten.

Die katholische Kirche hatte eine „Gemeinsame Erklärung“, in der sie sich zur Aufarbeitung verpflichtet, im vergangenen Jahr unterzeichnet. Sie setzte im Anschluss einen Betroffenenbeirat ein.