Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung in 44 Fällen hat das Landgericht Hildesheim einen 62 Jahre alten Pastor verurteilt.
Hildesheim – Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung in 44 Fällen hat das Landgericht Hildesheim einen 62 Jahre alten Pastor verurteilt. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Der evangelische Geistliche hatte demnach zwischen 2012 und 2016 gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht, um sich dadurch eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Mit den unter anderem am Computer selbst erstellten Belegen täuschte er laut Gericht beispielsweise Essenslieferungen sowie die Anschaffungen von Büchern, Musikinstrumenten, Kerzen, Bibeln und eines Rasenmähers vor, die nie vom Kirchenvorstand beschlossen worden waren.
Insgesamt sei durch die Taten ein Schaden von 44.524,67 Euro entstanden, so der Sprecher. Davon habe der Angeklagte mehr als die Hälfte bereits zurückgezahlt. Die übrigen 20.055,34 Euro müsse er laut Gerichtsbeschluss noch erstatten. Die hannoversche Landeskirche hatte den 62-Jährigen angezeigt, als nach seinem Fortgang Unstimmigkeiten in der Gemeinde bei Hildesheim, in der er mehr als 20 Jahre lang tätig war, aufgefallen waren. Sie hatte ihn vom Dienst suspendiert.
In dem fast ein Jahr dauernden Prozess ließen sich nicht alle der 163 Fälle erhärten, die die Staatsanwaltschaft dem Geistlichen ursprünglich vorgeworfen hatte. Der Pastor räumte einen Teil der Vorwürfe ein und entschuldigte sich dafür. Als Gründe führte er berufliche und gesundheitliche Belastungen an. So sei 2010 seine Tochter schwer erkrankt, und 2014 habe er selbst eine Krebsdiagnose erhalten, in deren Folge hohe Behandlungskosten entstanden seien.
Die Kammer berücksichtigte nach Angaben des Sprechers unter anderem das Teilgeständnis und die gezeigte Reue als strafmildernd. Strafschärfend habe sich dagegen das Ausnutzen der besonderen Vertrauensposition ausgewirkt. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, da aufgrund der schweren Erkrankung des Pastors und der Wirkungen des Verfahrens eine positive Sozialprognose zu stellen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision gegen den Richterspruch einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof den Fall überprüfen. Tritt das Urteil in Kraft, scheidet der Pastor nach Angaben der hannoverschen Landeskirche einen Monat später endgültig aus dem Dienst aus und verliert seine Besoldungs- und Versorgungsansprüche.