Pfarrei St. Urbanus: Gottesdienste an Heiligabend und Silvester mit 2G-Regel

Die katholische Pfarrei St. Urbanus in Buer hat beschlossen, für die Gottesdienste an Heiligabend und Silvester die Zwei-G-Regel einzuführen.

Die katholische Pfarrei St. Urbanus in Buer hat beschlossen, für die Gottesdienste an Heiligabend und Silvester die Zwei-G-Regel einzuführen. „Die Krippenfeiern in den Kirchen und die Christmetten am Heiligabend sowie die Jahresschlussmessen am Silvestertag finden aufgrund der zu erwartenden Besucherzahlen unter Anwendung der Zwei-G-Regelung statt“, meldet die Pfarrei am Montag.

Teilnehmen können also nur Menschen, die geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis sowie einen Lichtbildausweis vorlegen. Kinder bis einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die aufgrund eines aktuellen Attests nachweisen, dass sie nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind davon ausgenommen. Alle Besucherinnen und Besucher ab sechs Jahren müssen zudem eine medizinische Maske tragen. Kinder bis 13 Jahren können alternativ eine Alltagsmaske tragen, wenn Sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können.

Maskenpflicht für Gottesdienste ab sechs Jahren

Für alle anderen Gottesdienste, die die Großpfarrei in ihren Kirchen Herz Jesu, St. Barbara, St. Ludgerus, St. Michael und St. Urbanus rund um die Weihnachtstage feiert, gelten die gleichen Regeln wie bisher: Zwischen unterschiedlichen Haushalten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und für alle Personen ab sechs Jahren besteht Maskenpflicht. Ausführliche Informationen und eventuell notwendige kurzfristige Änderungen veröffentlicht die Pfarrei auf ihrer Internetseite unter www.urbanus-buer.de/corona.weihnachten.