Kirchenrechtler: Taufeinschränkung für Transgender unzulässig

Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hält die Taufeinschränkungen für Transgender-Menschen im US-amerikanischen Bistum Marquette für unzulässig.
Köln – Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hält die Taufeinschränkungen für Transgender-Menschen im US-amerikanischen Bistum Marquette für unzulässig. Bier verwies am Dienstag im Interview des Kölner Online-Portals domradio.de auf eine vertrauliche Note des Vatikan von Dezember 2018. Die Glaubenskongregation habe darin ausdrücklich festgelegt, dass Kinder und Jugendliche "mit Schwierigkeiten transsexueller Art" nicht von der Taufe und der Erstkommunion sowie vom Buß- und vom Firmsakrament ausgeschlossen werden dürften.

–Symbolfoto: Robert Allmann/Pixabay

Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hält die Taufeinschränkungen für Transgender-Menschen im US-amerikanischen Bistum Marquette für unzulässig. Bier verwies am Dienstag im Interview des Kölner Online-Portals domradio.de auf eine vertrauliche Note des Vatikan von Dezember 2018. Die Glaubenskongregation habe darin ausdrücklich festgelegt, dass Kinder und Jugendliche „mit Schwierigkeiten transsexueller Art“ nicht von der Taufe und der Erstkommunion sowie vom Buß- und vom Firmsakrament ausgeschlossen werden dürften.

„Es wird dann weiter ausgeführt, dass auch Erwachsene, die sich womöglich einer geschlechtsangleichenden Maßnahme unterzogen haben, wie alle anderen Gläubigen zur Kommunion zugelassen werden können und dass sie auch zur Erwachsenentaufe zugelassen werden können“, erklärte Bier weiter. Zwar habe der Ortsbischof einen Ermessensspielraum, räumte der Kirchenrechtler ein. „Aber zumindest in diesem Punkt scheint mir das, was der Bischof von Marquette da macht, das geltende Recht nicht zu beachten.“

Das Bistum Marquette im US-Bundesstaat Michigan hatte laut „Washington Post“ seine Pfarrer angewiesen, Transgender-Menschen die Taufe und andere Sakramente zu verweigern, solange sie nicht vorher „Buße“ getan haben. In den Leitlinien der Diözese steht dem Bericht zufolge, dass bewusste, frei gewählte und offensichtliche Verhaltensweisen zur Neudefinition des eigenen Geschlechts „ein Hindernis“ für den Empfang der Sakramente darstellten.

Erzbistum Paderborn verstärkt Seelsorge für queere Menschen

Das katholische Erzbistum Paderborn verstärkt seine Seelsorge für Homosexuelle und Transgender-Menschen. Der Arbeitskreis „Queersensible Pastoral“ nimmt zum 1. Januar seine Arbeit auf, wie das Erzbistum am Dienstag mitteilte. „Es ist mir ein Anliegen, dass in unserem Erzbistum eine zugewandte Pastoral für queere Menschen verwirklicht wird“, sagte Erzbischof Hans-Josef Becker. „Der neue Arbeitskreis wird dafür sorgen, dass queere Menschen und ihre Erfahrungen in der Erzdiözese sichtbar werden.“

Das Erzbistum verwies zudem auf das sogenannte Zielbild 2030+, das eine Art Zwischenergebnis auf dem Umstrukturierungsprozess der Erzdiözese Paderborn darstellt. In diesem Zielbild sei eine wertschätzende Seelsorge gegenüber queeren Menschen verbindlich festgeschrieben.

Der Arbeitskreis soll laut Angaben unter anderem „Räume des Angenommen- und Willkommen-Seins“ für queere Menschen und deren Angehörige verwirklichen, bereits existierende Formate im Erzbistum bündeln und Ansprechpersonen vernetzen. Zudem soll das Gremium die Voten des Reformprozesses der katholischen Kirche in Deutschland – des Synodalen Wegs – in der Erzdiözese mit umsetzen. Beim Synodalen Weg beraten Bischöfe und Laien auch über die Themen Partnerschaft und Sexualität.

Zu den bislang sieben Mitgliedern des Arbeitskreises gehört Pfarrer Bernd Mönkebüscher aus Hamm. Bundesweite Bekanntheit erlangte er, als er im Frühjahr eine öffentliche Segensaktion für homosexuelle Paare in katholischen Kirchen mitinitiierte. Geleitet wird der Arbeitskreis von der Abteilungsleiterin „Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen“ im Erzbistum Paderborn, Indra Wanke. Sie lud Interessierte dazu ein, ihre Perspektive einzubringen.

kna