RKI empfiehlt auch für Gottesdienste strengere Regeln

Das Robert Koch-Institut empfiehlt wegen der Omikron-Variante auch für Gottesdienste strengere Regelungen.
Berlin – Das Robert Koch-Institut empfiehlt wegen der Omikron-Variante auch für Gottesdienste strengere Regelungen. Demnach sollen in Kirchen, Synagogen und Moscheen nur Menschen Zugang haben, die geimpft oder genesen sind und die einen zusätzlichen Test mitbringen (2G+-Regel), heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Empfehlung. Die Testung könne entfallen, wenn die Besucher schon eine Auffrischungsimpfung erhalten hätten.

Lothar Wieler.–Foto: RKI

 Das Robert Koch-Institut empfiehlt wegen der Omikron-Variante auch für Gottesdienste strengere Regelungen. Demnach sollen in Kirchen, Synagogen und Moscheen nur Menschen Zugang haben, die geimpft oder genesen sind und die einen zusätzlichen Test mitbringen (2G+-Regel), heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Empfehlung. Die Testung könne entfallen, wenn die Besucher schon eine Auffrischungsimpfung erhalten hätten.

Weihnachtsgottesdienste in NRW mit 3G-, 2G- oder 0G-Regeln

Zum zweiten Mal feiern die Kirchen Weihnachten unter Corona-Bedingungen. Dabei können katholische Pfarreien in Nordrhein-Westfalen Gottesdienste sowohl mit 3G- oder 2G-Regeln als auch ohne Zugangsbeschränkungen anbieten. Die drei evangelischen Landeskirchen empfehlen, in den Gottesdiensten nur Geimpfte, Genesene und Getestete zuzulassen. Welche Zugangsbeschränkungen es gibt, entscheiden aber letztlich die Gemeinden selbst.Bei den katholischen Gottesdiensten unter 3G-Bedingungen müssen Nicht-Immunisierte einen Antigenschnelltest oder einen PCR-Test vorlegen. Personen aus verschiedenen Haushalten müssen einen 1,5-Meter-Abstand einhalten oder in Schachbrettmuster-Ordnung sitzen. Empfohlen wird, durchgängig eine Maske am Platz zu tragen. Beim Gemeindegesang ist das Pflicht.

Bei Gottesdiensten nach dem 2G-Modell darf nur dann auf Abstände verzichtet werden, wenn alle Mitfeiernden ununterbrochen eine Maske am Platz tragen. Minderjährige bis 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt. Schüler gelten wegen der Schultestungen noch bis zum 26. Dezember als getestet. Für Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen gilt das 1,5-Meter-Abstandsgebot und eine Maskenpflicht beim Gemeindegesang. Empfohlen wird aber das ununterbrochene Tragen der Maske am Platz.

Viele Gottesdienste werden auch in Rundfunk, Fernsehen und digitalen Formaten übertragen

Die drei evangelischen Landeskirchen legen ihren Gemeinden ein 2G- oder 3G-Schutzkonzept nahe. Die Evangelische Kirche von Westfalen rät sogar nur zu Gottesdiensten für Geimpfte und Genesene (2G); nicht immunisierte Menschen sollten sich zu ihrem eigenen Schutz nicht der Gefahr einer Menschenansammlung aussetzen. Die Kirche verweist darauf, dass viele Gottesdienste auch in Rundfunk, Fernsehen und digitalen Formaten übertragen werden.

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) legt fest, dass bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen – auch beim Gemeindegesang – eine medizinische Maske zu tragen ist. Immunisierte Mitglieder von Chören oder Ensembles oder Vortragende dürfen die Maske abnehmen. Bei den 2G- und 3G-Gottesdiensten sind laut lippischer Landeskirche weder Teilnehmendenzahlen noch Kontaktdaten zu erfassen, aber die Nachweise für Impfung, Genesung oder negative Tests zu kontrollieren. Gottesdienste im Freien können laut der Kirche ohne Anwendung der 2G- oder 3G-Regeln stattfinden.

rwm/kna