Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich grundlegend mit dem Streit um ein antijüdisches mittelalterliches Schmährelief an der Wittenberger Stadtkirche befassen.
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich grundlegend mit dem Streit um ein antijüdisches mittelalterliches Schmährelief an der Wittenberger Stadtkirche befassen. Der zuständige 6. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe habe für den 30. Mai eine mündliche Verhandlung in der Sache anberaumt, teilte BGH-Pressesprecher Kai Hamdorf am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Februar 2020 entschieden, dass die als „Judensau“ bezeichnete Sandsteinskulptur an der Außenfassade der Kirche bleiben darf.
Ein jüdischer Kläger fordert eine Abnahme, weil die Schmähplastik Juden antisemitisch beleidige. Er hatte nach dem OLG-Urteil Revision beim BGH eingelegt. Das OLG urteilte, der Straftatbestand der Beleidigung sei nicht erfüllt. Die Zurschaustellung der Plastik „verletzt nicht die Ehre der Juden“, da das Relief aus dem 13. Jahrhundert inzwischen in ein Gedenkensemble „mit anderem Sinn“ eingebettet sei, so das Gericht. Ein dazugehöriger Informationstext bringe unmissverständlich zum Ausdruck, dass sich die Kirchgemeinde vom verhöhnenden und beleidigenden Charakter der Plastik und der Missachtung von Juden ausdrücklich distanziere. Der Richter räumte aber ein, dass das Relief isoliert betrachtet einen beleidigenden Inhalt habe.
Mahnmal und Informationstafel erinnern an den historischen Kontext des Schmährelief
Ähnliche Darstellungen finden sich noch an rund 30 evangelischen und katholischen Kirchen im deutsch geprägten Kulturraum. Auf dem Relief in etwa vier Metern Höhe an der Predigtkirche des Reformators Martin Luther (1483-1546) ist ein Rabbiner zu sehen, der den Schwanz eines Schweins anhebt und ihm in den After sieht. Zwei weitere Juden saugen an den Zitzen des Tiers. Das Schwein gilt den Juden als unrein. In Wittenberg erinnern seit 1988 ein Mahnmal und eine Informationstafel an den historischen Kontext, in dem die Schmähplastik entstand.
kna
- Az. BGH: VI ZR 172/20
- Az. OLG Naumburg: 9 U 54/19.