Köln: Gutachten zu Anwalts- und PR-Kosten im Erzbistum liegen vor

 Zwei Kirchenrechtler haben ihre Gutachten über die Vergabe von Anwalts- und Beraterverträgen rund um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln fertiggestellt.
Zwei Kirchenrechtler haben ihre Gutachten über die Vergabe von Anwalts- und Beraterverträgen rund um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln fertiggestellt.

Kardinal Woelki bei der Übergabe des Gutachtens –Foto: rwm

Zwei Kirchenrechtler haben ihre Gutachten über die Vergabe von Anwalts- und Beraterverträgen rund um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln fertiggestellt. Die Untersuchungen würden nun nach Rom zur weiteren Begutachtung gegeben, wie es der Vatikan angefordert habe, teilte die Erzdiözese der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mit. Die geplante Überprüfung weiterer Aufträge der vergangenen zehn Jahre solle auf Geheiß Roms erst nach der Rückkehr von Erzbischof Rainer Maria Woelki beginnen. Der Kardinal befindet sich bis zum 2. März in einer Auszeit.

Bischöfliches Sondervermögen aufgewandt

Im Dezember war bekannt geworden, dass bei der Vergabe von Geldern zwei entscheidende Gremien – der Vermögensrat und das Domkapitel – möglicherweise nicht nach den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden waren. Dabei geht es um die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung. Für diese Zwecke hatte das Erzbistum zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro aus einem bischöflichen Sondervermögen aufgewandt.

Der derzeitige Übergangsverwalter des Erzbistums, Weihbischof Rolf Steinhäuser, beauftragte zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung. Mit dem Vermögensrat und dem Domkapitel verständigte er sich zudem darauf, weitere Auftragsvergaben aus den vergangenen zehn Jahren kirchenrechtlich überprüfen zu lassen. Ziel sei zu klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu Versäumnissen gekommen sei, hieß es. Die externe Prüfung solle auch aufzeigen, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern seien.

Kirchenrechtlichen Überprüfung im Erzbistum Köln grundsätzlich zugestimmt

Der kirchenrechtlichen Überprüfung von alten Verträgen habe die Bischofskongregation im Vatikan nun grundsätzlich zugestimmt, teilte das Erzbistum mit. Sie solle jedoch erst durchgeführt werden, wenn Woelki seine Amtsgeschäfte wieder aufgenommen habe.

Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sorgt im Erzbistum Köln seit Monaten für eine Vertrauenskrise. Kardinal Woelki befindet sich seit Oktober in einer Auszeit. Papst Franziskus hatte nach einer Untersuchung erklärt, Woelki habe “große Fehler” vor allem in der Kommunikation gemacht, aber keine Verbrechen vertuschen wollen. Bis zu Woelkis Rückkehr leitet Steinhäuser Deutschlands mitgliederstärkste Diözese übergangsweise als Apostolischer Administrator.

kna