Katholische Kirche: Koalition darf Lebensschutz nicht aufweichen

Die katholische Kirche in Deutschland kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln.
München/Osnabrück – Die katholische Kirche in Deutschland kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa warnten am Samstag davor, die geltenden Regeln aufzuweichen.

Bischof Georg Bätzing (Foto: Bistum Limburg)

Die katholische Kirche in Deutschland kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa warnten am Samstag davor, die geltenden Regeln aufzuweichen.

Bätzing schrieb in einem Gastkommentar für die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag), die beabsichtigten Änderungen nähmen den Schutz des ungeborenen Lebens zurück und könnten „nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein“. Die bestehenden Standards für den Lebensschutz seien keine Restbestände einer verkrusteten Gesellschaft, betont der Limburger Bischof mit Blick auf die Ankündigung der Ampelkoalition, mehr Fortschritt zu wagen. Vielmehr seien sie der Ausweis für eine umsichtige und verantwortungsvolle Gesellschaft.

Bätzing äußert sich kritisch zu mehreren Projekten des Koalitionsvertrags. Mit Blick auf den Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch schreibt der Bischof, die Kirche habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ihr der Schutz des ungeborenen Kindes nicht weit genug gehe. Die bestehende Regelung sei nach harten Konflikten ausgehandelt worden. „Diesen seit einigen Jahrzehnten bestehenden Kompromiss nun aber aufzuschnüren, bedeutet, den gesellschaftlichen Aushandlungsprozess erneut zu führen.“

Bätzing verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Spielraum des Gesetzgebers begrenzt habe: „Der Staat hat eine Schutzpflicht für das ungeborene Leben.“ Der Bischof plädiert ferner dafür, das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen beizubehalten. Es trage zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information bei. „Dem würde entgegenstehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch in jeder Form angeboten und beworben werden darf“, betont der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Mit Blick auf die Konfliktberatung kritisiert Bätzing die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der Online-Beratung. Eine „persönliche Beratung in Präsenz“ werde der schwierigen Situation der Frauen viel stärker gerecht. „Die Konfliktberatung darf nicht den Charakter einer Formalie annehmen, die sich online abhandeln lässt.“

Grundsätzlich wendet sich der Bischof gegen die Absicht der Ampelkoalition, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen und in ihr unter anderem zu prüfen, ob die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich sei. „Wir halten eine solche außerstrafrechtliche Regelung mit Blick auf den Schutz des Lebens für unzureichend“, schreibt Bätzing. Die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Koalitionsvertrag unter der Zwischenüberschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ deute „auf eine problematische Verschiebung“ hin.

Es gehe um den Schutz des Lebens eines ungeborenen Kindes. „Dabei ist klar, dass sich dieser Schutz nicht konkretisieren lässt, ohne Mutter und Kind als Einheit zu sehen. Man kann das Kind nicht schützen, ohne auch auf die Mutter zu schauen. Umgekehrt kann aber die Konfliktsituation auch nicht aufgelöst werden, indem sie ausschließlich zum Gegenstand der ‚reproduktiven Selbstbestimmung‘ erklärt wird.“

Auch Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa sprach sich gegen die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen aus. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) sagte sie: „In der letzten Legislaturperiode wurde dazu eine neue Regelung geschaffen. Listen mit Arztpraxen, die diese Leistung anbieten, sind mittlerweile im Internet abrufbar. Aus meiner Sicht reicht das.“ Die Caritas-Präsidentin fügte hinzu: „Ich habe miterlebt, wie der Kompromiss zum Paragrafen 218 errungen wurde. Die Forderung nach Streichung des Paragrafen 219a StGB stellt diesen mühsam erreichten Kompromiss infrage. Ich bin dafür, vorsichtig damit umzugehen.“

kna