Das Bistum Essen hat einen Priester suspendiert und ihm die Ausübung seines Dienstes verboten. Das teilt die Diözese auf ihrer Internetseite mit.
Das Bistum Essen hat einen Priester suspendiert und ihm die Ausübung seines Dienstes verboten. Dies geht aus einer kurzen Notiz auf der Internetseite der Diözese hervor. Unter der Rubrik „Namen und Daten“ teilt die Pressestelle des Bistums Essen demnach mit, dass die Staatsanwaltschaft dem Priester „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last“ lege. Weiter heißt es dort, Bischof Franz-Josef Overbeck habe zudem ein kirchenrechtliches Verfahren angeordnet. An welchem Ort der Priester bislang eingesetzt war und welche Staatsanwaltschaft ermittelt, teilte das Bistum bislang nicht mit.
Einspruch gegen Strafbefehl
Wie weitere Medienrecherchen unterdessen übereinstimmend ergaben, in dem Verfahren die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt. Sie erklärte auf Anfrage, dass es sich um einen 72-jährigen Priester handelt, der eine Gemeinde in Mülheim betreut habe. Dort soll es auch zu den Vorfällen gekommen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll es mutmaßlich im Jahr 2018 drei Übergriffen auf einen 17-jährigen gegeben haben. Außerdem soll er jugendpornographisches Material besessen haben.
Dem Sprecher des Landgerichtes Duisburg zufolge hat der 72-Jährige gegen einen Strafbefehl, den das Mülheimer Amtsgericht in der Sache auf Antrag der Staatsanwaltschaft und im vereinfachten Verfahren bereits im November 2021 erlassen hat, Einspruch eingelegt. Deswegen kommt es nun zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Die Sitzung am Amtsgericht Mühlheim ist derzeit für den 14. März 2021 angesetzt. Der Gerichtssprecher betonte gegenüber Neues Ruhrwort, dass „vollumfänglich weiterhin die Unschuldsvermutung zu gelten hat“. Ein Strafbefehl habe nicht den Rang eines Urteils.
Gutachten beschäftigt sich mit Essener Diözesan-Priester
Das Bistum Essen nimmt für sich in Anspruch, die Aufarbeitung des Umgangs mit sexueller Gewalt in den eigenen Reihen „frühzeitig begonnen und seither konsequent verfolgt“ zu haben. Zuletzt hatte 2019 die Staatsanwaltschaft gegen einen damals 55-jährigen Priester des Bistums Essen aus dem Sauerland ermittelt, da er im Verdacht stand, kinderpornografische Bilder besessen zu haben. Wie das Bistums einerzeit mitteilte, soll sich der Geistliche entsprechende Bilder aus dem Internet auf seinen Computer geladen haben. Ausgangspunkt der Ermittlungen war demnach ein Hinweis des Bistums. Am 26. Juni 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Lüdenschei, wegen der Beschaffung und des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 5000 Euro. Zudem soll sich der 55-Jährige einer Sexualtherapie unterziehen.
Wenn in der dritten Januarwoche 2022 ein Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Münchner Erzbistum veröffentlicht, steht auch ein Priester des Bistums Essen im Mittelpunkt. Essens Bischof Franz-Josef Overbeck hatte nach Amtsantritt Einblick in Personalakten genommen und den Diözesanpriester Peter H. in den Ruhestand versetzt. Der Priester hatte sich mehrfach an Minderjährigen vergangen und war deshalb 1980 vom Bistum Essen ins Erzbistum München-Freising geschickt worden. Dienstrechtlich untersteht er noch dem Bischof von Essen. Trotz seines Vorgehens war in der vorigen Woche auch Overbeck für seinen Umgang mit dem Fall kritisiert worden.
Das Gutachten wurde von der Erzdiözese in Auftrag gegeben. Die Anwälte sollen auch Verantwortliche für eine mögliche Vertuschung benennen.