Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum München und Freising hat als Konsequenz aus dem jüngst vorgestellten Missbrauchsgutachten einen Paradigmenwechsel gefordert.
Düsseldorf/München – Für den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) belegen das jüngste Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-Freising sowie und die bereits veröffentlichten Gutachten in anderen Bistümern „eine mangelnde Aufarbeitung und systematische Vertuschung sexualisierter Gewalt“. Dies erfordere „neben personellen Konsequenzen vor allem grundlegende Änderungen von Strukturen und der Lehre der katholischen Kirche“, um Opfer zu schützen und neues Leid zu verhindern.
„Eine ernsthafte Aufarbeitung darf nicht zum Ziel haben, die Glaubwürdigkeit der Kirche wiederherzustellen, denn dann steht wieder die Institution Kirche im Fokus und bestehende Machtsystem werden gestützt. Stattdessen muss das Ziel sein, neues Leid zu verhindern. Verantwortliche sollten endlich auf das hören, was Betroffene seit Jahren sagen und es umsetzen“, verdeutlicht BDKJ-Bundesvorsitzender Gregor
„Auch wenn die Ursachen von sexuellem Missbrauch und dessen Vertuschung systemisch sind und keine Verfehlung nur einzelner Personen, braucht es auch personelle Konsequenzen“. Dabei geht es aus Sicht des Dachverbandes der katholischen Jugendverbände einerseits um persönliche Verantwortung bei Fehlverhalten und andererseits auch um moralische und systemische Verantwortung, wenn kein juristisches Fehlverhalten nachgewiesen wurde.
„Nun ist die Zeit der Gutachten vorbei, es ist Zeit Verantwortung zu übernehmen“
„Ein weiter so ist nicht möglich, weder personell noch strukturell!“, führt der BDKJ-Bundesvorsitzende aus und ergänzt: „Deshalb ist der `Synodale Weg` so wichtig, da er die Chance für eine echte Veränderung bietet, aber nur, wenn die Synodalen das kirchliche System von Grund auf ändern, anstatt es zu schützen. Vom Vatikan sind Systemänderungen leider weiterhin nicht zu erwarten.“ Podschun: „Es kann zudem nicht sein, dass der Rechtsstaat der katholischen Kirche Sonderrechte einräumt, die Leid verursachen.“ Der BDKJ plädiert daher dafür, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen „in dem der Opferschutz mehr wiegt als die Persönlichkeitsrechte der Täter“, betont Podschun weiter.
Der BDKJ-Bundesverband unterstützt zudem die Aussage des BDKJ – Diözesanverbandes München – Freising, dass die Betroffenen sexualisierter Gewalt im Mittelpunkt stehen müssen. „Ihr Leid gilt es anzuerkennen. Wir fordern einen Paradigmenwechsel, hin zum Schutz der Menschen und der Aufarbeitung für die Betroffenen, weg vom Schutz der Institution Kirche. Nun ist die Zeit der Gutachten vorbei, es ist Zeit Verantwortung zu übernehmen,“ betont BDKJ-Diözesanvorsitzende Jana
Die katholische Jugend verlangte, dass heutige und frühere Verantwortliche im Erzbistum neben der institutionellen auch ihre persönliche Schuld eingestehen müssten. Sie sollten sich für ihr Fehlverhalten aufrichtig entschuldigen. „Die detaillierte juristische Bewertung durch das jetzt vorliegende Gutachten ist das eine, Schuldeingeständnis und Übernahme von persönlicher Verantwortung sowie ein unabdingbarer Systemwechsel das andere“, betonte die BDKJ-Diözesanvorsitzende Jana Wulf.
Generell müssten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen die systemischen und strukturellen Probleme der Institution Kirche, wie unkontrollierte Machtausübung und unzulängliche Partizipation geändert werden, erklärte Wulf: „Dieser Systemwandel kann in der katholischen Kirche nur gelingen, wenn er ganz oben beginnt.“